Aufenthaltserlaubnis abgelehnt und kein Visum

| 25. Oktober 2024 22:34 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Ich bin seit fast 3jahre in Deutschland bin als Flüchtling gekommen habe mein Asylantrag zurückvenommen weil ich und mein Partnerin ein Kind erwarten. Jetzt sind wir verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder und ich arbeite unbefristet seit 19 Monaten und habe seit 1 Jahr eine Duldung bekommen Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt, ich soll ein Visum beantragen aber es ist nicht möglich, da ich Probleme in der Türkei habe und kein Visum erhalten würde. Was soll ich tun. Meine Duldung ist seit heute abgelaufen, weil die Ausländer Behörde meldet sich nicht und habe immer noch keinen Termin erhalten für die Verlängerung. KanN ich abgeschoben werden oder ist die Duldung noch gültig bis ich ein Termin erhalte? Bitte um Antwort, welchen Aufenthalt kann ich ohne Visum beantragen? Wie soll ich vorgehen?

26. Oktober 2024 | 09:10

Antwort

von


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Guten Morgen,

ausweislich Ihrer Schilderung gibt es mehrere Punkte, die für Ihren weiteren Aufenthalt wichtig sein dürften.
Im Folgenden gebe ich Ihnen einen groben Überblick über mögliche Optionen:

1. Duldung und Abschiebeschutz:
Wenn Ihre Duldung abgelaufen ist und Sie noch keinen Termin zur Verlängerung haben, besteht eine gewisse Unsicherheit, ob Sie weiterhin als geduldet gelten. In der Regel wird eine Duldung verlängert, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist. Wenn Sie sich bei der Ausländerbehörde gemeldet haben und nachweisen können, dass Sie auf einen Termin zur Verlängerung warten, könnten Sie im Rahmen dieser Duldung möglicherweise weiterhin rechtlich abgesichert sein.
Um sicherzugehen, senden Sie eine schriftliche Erinnerung an die Ausländerbehörde und dokumentieren Sie, dass Sie einen Termin benötigen und sich für eine Verlängerung melden. Das ist wichtig, falls es zu einer rechtlichen Überprüfung Ihres Aufenthaltsstatus kommt.

2. Familiennachzug und humanitäre Aufenthaltserlaubnis:
Da Sie eine Familie in Deutschland haben und seit drei Jahren hier leben, könnten Sie versuchen, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis kann aus humanitären Gründen erteilt werden, wenn Personen gut integriert sind, eine Familie haben und auch eine Arbeitsstelle.
Sie könnten zudem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG beantragen, da Sie in Deutschland verheiratet sind und Kinder haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen könnten. Dieser Weg wird häufig angewendet, wenn die Person eine Duldung hat und familiäre Bindungen bestehen.

3. Aufenthaltsrechtliche Optionen ohne Rückreise:
Da eine Rückreise zur Visa-Beschaffung nicht möglich ist und Sie Schwierigkeiten haben, in der Türkei ein Visum zu erhalten, sollten Sie Ihre Umstände umfassend darlegen. Suchen Sie im Zweifel Unterstützung bei einem einem Anwalt für Ausländerrecht, der Sie vertreten kann im Zuge der Behördenkommunikation und zur Verbesserung Ihrer Chancen. Entsprechende Kontakte vor Ort finden Sie etwa auf dieser Plattform sowie auch unter: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche

4. Rechtsschutz:
In Ihrem Fall erscheint es ratsam, sich von einem Anwaltskollegen für Migrationsrecht vertreten zu lassen zur Rechtedurchsetzung. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Situation direkt bei der Ausländerbehörde darlegen und könnte ggf. rechtliche Schritte einleiten, um die Abschiebung zu verhindern und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Viele Grüße


Bewertung des Fragestellers 26. Oktober 2024 | 10:15

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