Kündigung im Fitnesstudio

19. Oktober 2024 14:38 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe mich am 18. Juni 2021 in einem Fitnesstudio angemeldet, habe diese bis vor zwei Monaten noch regelmäßig besucht, doch als ich letztens die Kündigung eingereicht habe, hieß es der Vertrag würde ordnungsgemäß zu Juli 2025 gekündigt.

Im Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vermerkt. Das bedeutet ich hätte ihn im März diesen Jahres kündigen müssen, damit er sich nicht stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert? Allen Internetquellen zufolge ist das rechtens, weil der Vertrag vor März 2022 abgeschlossen wurde und erst danach eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat, nach Ablauf der vorab angegebenen Vertragslaufzeit, eingeführt wurde.
In der Kündigung habe ich außerdem, in dem Glauben der Vertrag würde enden, schriftlich die Einzugsberechtigung für das genutzte Konto widerrufen. Aber es wurde weiterhin Geld von dem Konto eingezogen, schließlich habe ich kein anderes Konto angegeben und ich bin ja vertraglich gebunden den Monatsbeitrag zu zahlen.

Meine Frage ist; kann man da irgendetwas unternehmen? Ist es wirklich vollkommen richtig, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann? Ich ziehe in naher Zukunft aus der Gegend, das reicht aber auch nicht für eine außerordentliche Kündigung, ich kann mir als Student allerdings auch keine 34 Euro monatlich leisten, erst recht wenn ich dafür keine Gegenleistung in Anspruch nehmen kann.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Paul

19. Oktober 2024 | 16:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Sie haben recht damit, dass die gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Kündigungsfristen für Dauerschuldverhältnisse, wie z. B. Fitnessstudioverträge, erst ab März 2022 gelten. Vor diesem Datum abgeschlossene Verträge unterliegen noch den alten Regelungen, was bedeutet, dass eine automatische Verlängerung um bis zu ein Jahr rechtmäßig ist, sofern eine ordnungsgemäße Kündigung nicht fristgerecht erfolgt ist.

Da Ihr Vertrag am 18. Juni 2021 abgeschlossen wurde, gelten in Ihrem Fall die damals vereinbarten Kündigungsfristen und Verlängerungsregelungen. Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten vermerkt ist, hätten Sie also tatsächlich im März dieses Jahres kündigen müssen, um die automatische Verlängerung zu verhindern.

Nun zu den relevanten rechtlichen Punkten:

Kündigungsfrist und Verlängerung: Gemäß § 309 Nr. 9 BGB (in der Fassung vor März 2022) war es erlaubt, Fitnessstudioverträge stillschweigend um ein Jahr zu verlängern, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Solange Ihr Vertrag diese Klausel vorsieht und Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, ist die Verlängerung rechtmäßig.

Widerruf der Einzugsermächtigung: Auch wenn Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben, bleibt Ihre Zahlungspflicht bestehen. Da der Vertrag weiterhin läuft, müssen Sie die Beiträge zahlen, entweder durch alternative Zahlungsmethoden oder durch das Zurückbuchen der Lastschrift und anschließende Überweisung. Der Widerruf der Einzugsermächtigung entbindet Sie nicht von der vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der Monatsbeiträge.

Außerordentliche Kündigung: Ein Umzug berechtigt in der Regel nicht zu einer außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrags. Eine solche Kündigung wäre nur möglich, wenn Sie nachweisen könnten, dass Ihnen die Nutzung des Fitnessstudios unter keinen Umständen mehr möglich oder zumutbar ist, was z. B. bei einer Krankheit der Fall wäre (§ 314 BGB). In Ihrem Fall, aufgrund des Umzugs und finanzieller Engpässe, wird dies leider nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund anerkannt.

Was können Sie tun?

Verhandlungen mit dem Fitnessstudio: Sie könnten versuchen, mit dem Fitnessstudio zu verhandeln. Manche Studios bieten die Möglichkeit an, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn eine anderweitige Nutzung (z. B. durch eine Vertragsübernahme durch Dritte) möglich ist. In seltenen Fällen wird auch eine Kulanzregelung getroffen, wenn Sie z. B. nachweisen können, dass der Umzug und die finanzielle Lage Ihnen die Fortführung unmöglich machen.

Vertrag ruhen lassen: Falls das Fitnessstudio dies anbietet, könnten Sie eventuell eine Ruhendstellung des Vertrags erwirken, bei der die monatlichen Zahlungen vorübergehend ausgesetzt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)


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