Guten Tag,
es ist natürlich ärgerlich, dass Sie solche Schwierigkeiten mit dem Kundenservice der FYRST Bank haben. Ihre Situation wirft einige relevante Fragen bezüglich Ihres Widerrufsrechts und der Kündigung des Kontos auf.:
1. Widerrufsrecht
In Deutschland haben Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos in der Regel ein Widerrufsrecht, das auch bei Online-Konten gilt. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung über die Kontoeröffnung) den Vertrag widerrufen können, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
Wann erlischt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn das Konto bereits eröffnet wurde.
In Ihrem Fall scheint das Konto bereits eröffnet worden zu sein, da Sie täglich Post von der Bank erhalten. Sobald das Konto aktiv ist, können Sie möglicherweise keinen Widerruf mehr geltend machen.
Das Widerrufsrecht kann auch etwa dann erlöschen, wenn die Bank Ihnen einen Widerrufsbelehrung ausgehändigt hat und Sie diese Frist verstreichen lassen haben.
2. Kündigung des Kontos
Wenn das Widerrufsrecht nicht mehr gilt, müssen Sie das Konto gemäß den vertraglichen Bedingungen kündigen. Die Bank hat in der Regel bestimmte Anforderungen an die Kündigung, die Sie einhalten müssen.
Diese beinhalten regelmäßig Folgendes:
– Konto für die Überweisung von Restbeträgen oder zur Begleichung von Gebühren:
Dies ist manchmal erforderlich, um sicherzustellen, dass alle offenen Kosten gedeckt sind.
– Etwaig auszufüllende Bankformular: Die Bank kann aus Sicherheitsgründen verlangen, dass Sie bestimmte Formulare ausfüllen.
Einzugsermächtigung:
Die Forderung nach einer Einzugsermächtigung zur Deckung aller Kosten kann problematisch erscheinen. In der Regel sollte die Bank Ihnen jedoch die Möglichkeit geben, alternative Zahlungsmethoden anzubieten. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, es sei denn, es sind spezifische vertragliche Verpflichtungen vorhanden, die dies erfordern.
3. Ihre Optionen
Stellen Sie sicher, dass die Bank Ihnen korrekt über Ihre Rechte informiert hat und ob die Fristen eingehalten wurden.
Sie können sich selbstverständlich auch an die VZBV oder die BaFin wenden, um Ihre Rechte zu klären: https://www.vzbv.de/verbraucher/beschwerde-einreichen
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html
Wenn Sie sich entscheiden, das Konto zu kündigen, können Sie dies schriftlich tun und darauf bestehen, dass die Bank Ihnen alternative Methoden zur Begleichung von Kosten anbietet, falls Sie keine Einzugsermächtigung erteilen möchten.
Achten Sie in jedem Fall darauf, alle notwendigen Informationen wie Ihre Kontonummer und eine klare Erklärung zur Kündigung beizufügen.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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