Ungewollte Newsletter

5. Juli 2008 20:14 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo,

seit einigen Monaten erhalte ich regelmäßig Newsletter aus der Finanzbranche. Diese habe ich nicht bestellt und auch mich nirgends mit meiner Email gelistet.
Am Anfang habe ich die Emails einfach gelöscht. Da die Intensität mehr und mehr zunahm, habe ich angefangen, jeden einzelnen Newsletter abzumelden.
Zum Abmelden musste ich in einigen Newsletter sogar einen Grund und die Emailadresse eintragen! Ich habe das dann nur teilweise gemacht, da ich nicht noch mehr Spams haben wollte.
Die Kündigungen habe ich mit Screenshot fotografiert und die Kündigung wurde mir auch bestätigt. Die Newsletter kamen dennoch weiter. Ich habe dann in der erneuten Abmeldung mit rechtlichen Schritten gegen den Versand gedroht( Kündigungsbestätigung und Screenshot im Anhang beigefügt).
Daraufhin wurde ich per Email von dem Unternehmen um Entschuldigung gebeten und nun wäre der Newsletterversand richtig gelöscht. Es dauerte nur ein paar Tage und ich erhielt erneut Newsletter von dem gleichen Unternehmen.
Was kann ich gegen das eine besonders hartnäckige Unternehmen unternehmen? Kann ich finanzielle Forderungen stellen, wenn ja in welcher Höhe?

Mit besten Dank im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben.

Jede ohne Zustimmung zugeschickte email stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Sie können aus §§ 823 I, 1004 I BGB Unterlassung verlangen. Es existieren Entscheidungen, die zwar die Rechtsverletzung durch Werbemails bestätigen, aber die Wiederholungsgefahr verneinen. Dies ist in Ihrem Fall aber nicht einschlägig, denn trotz der eindeutigen Erklärung, haben Sie erneut den Newsletter erhalten.

Sie sollten eine Unterlassungserklärung aufsetzen lassen, in der sich das Unternehmen verpflichtet für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Strafgeld von 3000 € zu zahlen.
Sollte das Unternhmen die Erklärung nicht abgeben, können Sie Klage erheben. Die Klage würde sich zunächst auf Unterlassung richten, die Zahlung der Strafe können Sie nur verlangen, wenn zuvor die Erklärung unterschrieben worden ist und danach ein erneuter Verstoß erfolgt. Die Anwaltskosten für die Abmahnung und eine evtl. Klage müßte der Gegner zahlen.

Ich hoffe, ich konnten Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2008 | 20:52

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wer trägt die Kosten der Unterlassungserklärung gegen das Unternehmen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Juli 2008 | 16:59

Sehr geehrter Fragesteller,

Kosten entstehen nur, wenn Sie die Unterlassungserklärung anwaltlich verfassen lassen, wozu ich aber rate. Das Unternehmen ist dann verpflichtet Ihre Anwaltskosten zu erstatten, der Anwalt schickt dem Gegner in der Regel mit der Abmahnung die Kostenrechnung mit. Bedenken Sie aber, dass Sie evtl. in Vorleistung treten müssen, falls das Unternehmen sich weigert die Kosten zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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