Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben.
Jede ohne Zustimmung zugeschickte email stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Sie können aus §§ 823
I, 1004
I BGB Unterlassung verlangen. Es existieren Entscheidungen, die zwar die Rechtsverletzung durch Werbemails bestätigen, aber die Wiederholungsgefahr verneinen. Dies ist in Ihrem Fall aber nicht einschlägig, denn trotz der eindeutigen Erklärung, haben Sie erneut den Newsletter erhalten.
Sie sollten eine Unterlassungserklärung aufsetzen lassen, in der sich das Unternehmen verpflichtet für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Strafgeld von 3000 € zu zahlen.
Sollte das Unternhmen die Erklärung nicht abgeben, können Sie Klage erheben. Die Klage würde sich zunächst auf Unterlassung richten, die Zahlung der Strafe können Sie nur verlangen, wenn zuvor die Erklärung unterschrieben worden ist und danach ein erneuter Verstoß erfolgt. Die Anwaltskosten für die Abmahnung und eine evtl. Klage müßte der Gegner zahlen.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wer trägt die Kosten der Unterlassungserklärung gegen das Unternehmen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Kosten entstehen nur, wenn Sie die Unterlassungserklärung anwaltlich verfassen lassen, wozu ich aber rate. Das Unternehmen ist dann verpflichtet Ihre Anwaltskosten zu erstatten, der Anwalt schickt dem Gegner in der Regel mit der Abmahnung die Kostenrechnung mit. Bedenken Sie aber, dass Sie evtl. in Vorleistung treten müssen, falls das Unternehmen sich weigert die Kosten zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt