Entschädigungsklage gegen Krankenversicherung und Obergerichtvollzieher

14. Mai 2024 15:16 |
Preis: 85,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Sehr geehrter Damen und Herrn,

ich hoffe, dieses Schreiben erreicht Sie wohlauf. Ich wende mich an Sie, um rechtlichen Rat und Vertretung in einer komplexen und belastenden Situation zu suchen, die meine Krankenversicherung betrifft und in den letzten fünf Jahren von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt wurde.

Zusammenfassend dreht sich das Problem um ungerechtfertigte Forderungen und zwingende Maßnahmen der Versicherungsgesellschaft (BKK) und des Oberjustizvollziehers (Herr Brinkmann), die zu erheblichen physischen, finanziellen und psychologischen Schäden an mir geführt haben.

1. Hintergrund: Im Dezember 2020 wechselte ich meine Krankenversicherung von der BKK zur AOK. Trotzdem hat die BKK weiterhin behauptet, dass ich Schulden bei ihnen habe, und hat zwingende Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Zwangsvollstreckungen, die Androhung von Verhaftungen und die Forderung einer Vermögensauskunft.

2. Rechtliche Beweise: Ich habe klare Beweise vorgelegt, die zeigen, dass die Forderungen der BKK keine rechtliche Grundlage haben, einschließlich Dokumentation meiner AOK-Versicherung während des strittigen Zeitraums. Darüber hinaus haben die Handlungen von Herrn Brinkmann, einschließlich der Androhung von Verhaftungen und der Forderung nach Gehorsam ohne rechtliche Grundlage, die Situation verschärft.

3. Entstandene Schäden: Die unerbittliche Verfolgung ungerechtfertigter Forderungen und zwingender Maßnahmen während der letzten 5 Jahre durch die BKK und in den letzten Monaten durch Herrn Brinkmann hat mir erheblichen finanziellen und psychischen Schaden zugefügt. Dazu gehören unter anderem Stress, Angstzustände, finanzielle Verluste sowie Störungen in meinem persönlichen und beruflichen Leben, die mein gegenwärtiges und zukünftiges Leben stark beeinflusst haben.

4. Rechtliche Möglichkeiten: Ich suche Ihren fachkundigen Rat zur Möglichkeit einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Versicherungsgesellschaft und Herrn Brinkmann wegen der entstandenen Schäden. Dies könnte die Beantragung von Schadensersatz für die entstandenen Schäden sowie die Anfechtung etwaiger Haftbefehl und rechtlicher Urteile gegen mich umfassen.

5. Bitte um Unterstützung: Ich bitte höflich um Ihre Unterstützung bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Angelegenheit, der Beratung über die geeigneten rechtlichen Schritte und der Vertretung meiner Interessen in möglichen rechtlichen Verfahren.

Ich habe Kopien relevanter Korrespondenz und Dokumente, die Sie gerne überprüfen können. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um dieses Thema weiter zu erörtern und zusätzliche Informationen bereitzustellen, die Sie möglicherweise benötigen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit. Ich freue mich auf Ihre Anleitung und Unterstützung bei der Lösung dieser zutiefst besorgniserregenden Situation.

PS: Seit dem 30. Oktober 2021 bin ich rechtlich mitversichert bei Getsafe. Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Information bei einem zukünftigen Gerichtsverfahren hilfreich sein wird.


Mit freundlichen Grüßen,

Anas Mujalli

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Geduld.

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gilt der Vorrang des Primärrechtsschutzes. Sie müssen daher grundsätzlich gegen die Maßnahmen selbst vorgehen und dürfen diese nicht erdulden und sodann sekundärrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen (Verbot des "Dulde und Liquidiere").

Sind Sie jedoch primärrechtlich gegen die Maßnahmen der Gegenseite vorgegangen und ist Ihnen dennoch ein Schaden entstanden, so können Sie einen Staatshaftungsanspruch geltend machen. Sie können dann alle finanziellen Schäden ersetzt verlangen, die Ihnen durch die betreffenden Amtshandlungen entstanden sind.

Sie sollten zunächst die Gegenseite nach Maßgabe des Vorstehenden schriftlich unter Setzung einer Frist von zwei Wochen dazu auffordern, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Erfolgt keine Reaktion, können Sie den Rechtsweg beschreiten.

Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen ggf. für die Kosten aufkommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
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- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 14. Mai 2024 | 16:44

Was kann man da gegen der Haftbefehl und alle mögliche Urteile tun? Also kann der Vollstreckung angefochten werden? Die BKK hat keinen rechtlichen Anspruch auf die geforderte Summe. Dennoch bin ich unter Drohung mit Beugehaft dazu gezwungen, entweder die Summe auszugleichen oder eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Was sind meine Möglichkeiten, um gegen diesen Zwang vorzugehen und gegebenenfalls den Gläubiger oder den Gerichtsvollzieher zu verklagen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Mai 2024 | 17:37

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ergänzung vom Anwalt 14. Mai 2024 | 17:44

gegen Haftbefehle und Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden. Eine "Anfechtung" der Zwangsvollstreckung ist nicht vorgesehen, aber Sie können die Einstellung begehren, wenn diese rechtswidrig erfolgt.

Ihr Fall ist auf Grundlage Ihrer Schilderung zu urteilen so gelagert, dass Sie gegen die Vollstreckungstitel Rechtsmittel einlegen und ggf. die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen sollten. Eine Klage gegen den Gerichtsvollzieher scheint nicht sinnvoll oder aussichtsreich.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Ergänzung vom Anwalt 17. Mai 2024 | 11:43

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

meine fundierte Empfehlung an Sie ist, dass Sie gegen den Bescheid, mit dem die Forderungen festgesetzt worden sind, einen Widerspruch erheben. Infolge des Widerspruchs wird der Bescheid aufgehoben, soweit er rechtswidrig ist. Falls dies nicht geschieht, erheben Sie Anfechtungsklage. Sie müssen dabei die geltenden Rechtsmittelfristen einhalten, über die Sie auf dem Bescheid jeweils belehrt werden.

Gemäß § 80 VwGO haben Rechtsmittel gegen öffentliche Beitragsforderungen keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen daher die Forderungen zunächst begleichen. Sie erhalten diese jedoch erstattet, wenn Sie erfolgreich gegen den Bescheid vorgehen. Möchten Sie nicht zahlen, so müssen Sie bei Gericht einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. Das Gericht wird dann die Vollziehbarkeit ggf. aussetzen. Tun Sie dies nicht und zahlen Sie nicht, so müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie vollstreckt wird. Es kommt dann zu einer entsprechenden Tätigkeit des Gerichtsvollziehers.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 23. Mai 2024 3,4/5,0
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