Meine Frage ist wie folgt, darf ein Hersteller einen Vertrieb auf Amazon verbieten, wenn er selber dort listet?
Es geht um einen klemmbausteinhersteller der auf Amazon, eBay und co seine Produkte vertreibt (Sitz in China), und dieses „Monopol" auf Amazon behalten möchte.
Wäre es trotzdem erlaubt laut deutschen /eu Gesetzen diese Produkte auf den Marktplätzen zu Listen? (Sie kommen zu 90% vom Hersteller selber, 10% vom Zwischenhändler).
Da es sich um klemmbausteine handelt, ist denke ich die Thematik „Luxus" ausgeschlossen.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In Ihrem Fall ist kein Grund erkennbar mit dem es zulässig wäre Ihnen den Vertrieb über Amazon zu verbieten.
Insbesondere handelt es sich nicht um ein Luxusprodukt und auch der Hersteller selbst verkauft seine Produkte ebenfalls auf Amazon.
Das Verbot dürfte Ihnen gegenüber deshalb unzulässig sein. Das ist aber immer eine Betrachtung im Einzelfall und hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.