Sehr geehrter Ratsuchender,
auch wenn es aus Ihrer Sicht verständlich ist - Sie sollten den letzten Satz unbedingt weglassen.
Denn darin kann eine Altersdiskriminierung liegen und ein Gericht könnte Sie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilen.
Auch die Alterseingrenzung "18 oder 80" sollte durch " Das Alter ist egal".
Problematisch ist auch "mit der besten fachlichen Qualifikation".
All das sollte in Hinblick auf mögliche Ersatzansprüche also nicht in der Anzeige erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Ja, das dachte ich mir schon. Schade aber typisch Deutschland. Da startet ganz aktuell die Kampagne "ohne mich würdet Ihr alt aussehen", aber das in Stellenanzeigen aktiv unterstützen zu wollen, ist verboten. Aber vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Sehr geehrter Ratsuchender,
es gibt eben Gesetze , die muss man zwar hinnehmen, aber nicht verstehen.
Viel erfolg bei der Suche und Auswahl.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg