Zwangversteigerung

11. Januar 2024 11:46 |
Preis: 70,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Unsere 3 Söhne A B C besitzen ein g3meinsames Grundstück zu gleichen Teilen, das wir Ihnen ge#ch3nkt haben.
Sohn C hat sein Drittel an Sohn A verkauft, also besitzt Sohn A 2 Drittel und Sohn B 1 Drittel.

Es gibt einen Bebauungsplan für ein Dreifamilienhaus mit unterschiedlich grossen Wohnungen.
Gartenge#choss und Obergeschoss sind ungefähr gleich groß, Erdgeschoss etwas kleiner.
Beide Söhne A und B wollen unbedingt das Obergeschoss haben.

Was passiert, wenn keiner kompromissbereit ist?

Sohn A würde Sohn B seinen Anteil zu einem fairen Preis abkaufen.
Wenn das nicht gehtund Sohn B auf keinen Fall das Gart3nge#chiss möchte, bleibt ja nur das Erdgeschoss für ihn übrig.
Sohn A würde auch einen fairen Preis dafür zahlen , dass er dann höhere Anteile am Haus hat,
d.h., die entsprechenden Anteile abkaufen .


Wenn Sohn B auch das nicht möchte, kann Sohn A dann eine Zwangsversteigerung beantragen,
um den Anteil des Bruders (1/3) zu erwerben?



11. Januar 2024 | 12:43

Antwort

von


(345)
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Tel: 0375/35313120
Web: https://www.ra-lars-winkler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,


Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Ja, das funktioniert.

Die Söhne A und B sind derzeit Bruchteilseigentümer des betreffenden Grundstücks in der Weise, dass A 2/3 und B 1/3 der Immobilie gehören. Wenn sich beide nicht über die Aufteilung bei der Nutzung des geplanten Neubaus einigen können besteht für jeden der Miteigentümer die Möglichkeit, zwecks Auflösung des Bruchteilseigentums eine gerichtliche Teilungsversteigerung zu beantragen.

Vorzugswürdig und in der Regel am billigsten wäre natürlich eine Einigung entweder über die gemeinsame Nutzung oder über einen Verkauf des Anteils des B an A. Nur kann man den B dazu nicht gegen seinen Willen zwingen.

In dem Fall könnte der A bei Gericht die angesprochene Teilungsversteigerung auch gegen den Willen des B beantragen und durchführen lassen.

Das Verfahren dauert vom Antrag bis zum Zuschlag einige Monate bis zu einem Jahr. Es wird in der Regel ein Kostenvorschuss zur Einholung eines Verkehrswertgutachtens fällig werden.

Zu beachten ist auch, dass der A die Möglichkeit hat, das Objekt für externe Bieter unattraktiver zu machen sofern er selbst mitbieten möchte. Das geschieht meist durch die taktisch geschickte Eintragung von Eigentümergrundschulden auf den eigenen Anteil. Das Ganze ist nicht unkompliziert, anwaltliche Beratung empfiehlt sich hier.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Winkler

ANTWORT VON

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