Betreff: Ticketkauf über Viagogo

11. Dezember 2023 21:41 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo zusammen,

Am 7. November 2023 habe ich 2 Tickets für zusammen 400 € für das Konzert „Bruce Springsteen & The E Street Band" am 28. Mai 2024 in Prag gekauft. Das Geld wurde sofort über meine Kreditkarte abgebucht, aber ich habe bis heute keine Karten von Viagogo erhalten.

Mein Account bei Viagogo hat folgenden Status für die Bestellung „Bestellung wird bearbeitet - In Erwartung der Ticketfreigabe durch den Veranstalter: Da wir nicht kontrollieren können, wann Tickets von den Veranstaltern freigegeben werden, können wir die Lieferung nicht beschleunigen. Denken Sie daran, dass Ihre Tickets durch unsere viagogo-Garantie gedeckt sind." Bei Nachfrage beim Kunden Service von Viagogo habe ich folgende Antwort erhalten: „Ich habe Ihre Bestellung überprüft und kann bestätigen, dass Sie Ihre Tickets spätestens am 28 Mai 2024 um 10:00 Uhr erhalten. Bitte bedenken Sie, dass es für Veranstaltungsorte, Musiker und Teams üblich ist, Tickets nur ein paar Tage vor einer Veranstaltung freizugeben". Auch mein Account zeigt inzwischen bezüglich des Bestellstatus: „Bereit am Dienstag, 28. Mai 2024 (Veranstaltung Ortszeit)". Ich komme mir hier ziemlich blöd verkauft vor, da die Lieferung der Tickets wohl erst bis zum Veranstaltungstag, mehr als 7 Monate nach meiner Bestellung in Aussicht gestellt wird!

Nachdem ich gelesen hatte, dass Viagogo wohl kein seriöser Anbieter ist und sogar eher eine Webseite ist, bei der Privatleute ihre nicht gebrauchten Tickets verkaufen oder fake Tickets verkauft werden, habe ich die Tickets für die gleiche Veranstaltung in Prag nochmals über einen seriösen Anbieter, Ticketmaster bestellt und sofort erhalten! Meiner Ansicht nach täuscht hier Viagogo vor, dass der Ticketveranstalter die Tickets noch nicht freigegeben hat und diese daher nicht geliefert werden können. Wie ich erst später erfahren habe, scheint Viagogo eher eine Ticketbörse im Zweitmarkt zu sein, auf der private oder gewerbliche Anbieter, aber nicht der Ticketveranstalter selbst Tickets verkaufen. Aber es sieht für mich in meinem Account so aus, als wenn Viagogo die Tickets direkt beim Veranstalter erhalten möchte, diese aber angeblich durch den Veranstalter noch nicht freigegeben sind. Kann dies überhaupt möglich sein, da die Bestellung über Ticketmaster im Erstmarkt problemlos lief?

Meine Frage ist daher, ob ich den wohl leider zustande gekommenen Kaufvertrag mit Viagogo anfechten könnte und das von meiner Kreditkarte abgebuchte Geld über chargeback zurückholen kann.

Vielen Dank für Feedback!

11. Dezember 2023 | 22:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Viagogo ist in der Tat eine Plattform, die als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern von Tickets fungiert. Es ist daher möglich, dass der Verkäufer, von dem Sie die Tickets gekauft haben, diese noch nicht vom Veranstalter erhalten hat und daher noch nicht an Sie weitergeben konnte.
Allerdings ist es auch möglich, dass der Verkäufer die Tickets noch nicht freigegeben hat, weil er sie zu einem höheren Preis verkaufen möchte oder aus anderen Gründen. In diesem Fall wäre es eine Verletzung Ihrer Vertragsrechte und Sie könnten rechtliche Schritte einleiten.

In Bezug auf Ihre spezifische Frage, ob Sie den Kaufvertrag anfechten und das Geld zurückfordern können, gibt es einige Punkte zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass eine Anfechtung eines Vertrages in der Regel nur unter bestimmten Umständen möglich ist, z. B. wenn Sie getäuscht wurden oder wenn ein Irrtum vorlag.

In Ihrem Fall könnte es argumentiert werden, dass Sie getäuscht wurden, wenn Viagogo Ihnen nicht klar gemacht hat, dass sie nur als Vermittler fungieren und nicht der tatsächliche Verkäufer der Tickets sind. Allerdings könnte es schwierig sein, dies zu beweisen, insbesondere wenn in den Geschäftsbedingungen von Viagogo klar steht, dass sie nur als Vermittler fungieren.
Was das Chargeback-Verfahren betrifft, so ist dies in der Regel eine Möglichkeit, wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben und der Verkäufer die Ware nicht liefert. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Voraussetzungen und Fristen, die eingehalten werden müssen, und es ist nicht garantiert, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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