Griechisches Zwangsversteigerungsrecht
Sehr geehrter Anwalt,
die Hälfte meines Hauses in GR (nicht notarielle Schenkung an Tochter meines Ex-Freundes) wurde 2002 zwangsversteigert, obwohl seit 1997(!) ein Verfahren auf Rücknahme der Schenkung wegen groben Undanks läuft. Um dieses Verfahren abzuschließen, bedürfte es noch einer Zeugenvernehmung in Deutschland. Die Anwälte verhindern dies seit nunmehr 10 Jahren. Es wurde ca. ein halbes Jahr vor der Zwangsversteigerung eine Zeugenvernehmung vor einem dt. Amtsgericht durchgeführt, die jedoch angeblich nicht gültig ist.
Meine Fragen:
1) welche Möglichkeit habe ich, dieses Verfahren zu einem Endurteil zu bringen?
2)bei einem für mich positiven Endurteil: gilt, wie in Deutschland, das Prinzip der Rechtsnachfolge für den Zwangsersteigerer?
Eingrenzung vom Fragesteller
15. September 2008 | 13:14
Sehr geehrter Fragesteller,
falls Sie weiter die Beantwortung Ihrer Frage erwünschen bitte ich Sie diese erneut zur Beantwortung freizugeben und den Mindesteinsatz auf mindestens 80 Euro zu erhöhen. Es handelt sich um ein Spezialgebiet und ein besonderes Rechtsystem daher ist die Beantwortung Ihrer Frage auch entsprechend zu honorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Spyridon Spyridis LL.M.
Dikigoros- griechischer Anwalt
anwaltskanzlei@lawrenz-partner.de
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