Griechisches Zwangsversteigerungsrecht

31. Mai 2008 10:20 |
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Internationales Recht


Sehr geehrter Anwalt,
die Hälfte meines Hauses in GR (nicht notarielle Schenkung an Tochter meines Ex-Freundes) wurde 2002 zwangsversteigert, obwohl seit 1997(!) ein Verfahren auf Rücknahme der Schenkung wegen groben Undanks läuft. Um dieses Verfahren abzuschließen, bedürfte es noch einer Zeugenvernehmung in Deutschland. Die Anwälte verhindern dies seit nunmehr 10 Jahren. Es wurde ca. ein halbes Jahr vor der Zwangsversteigerung eine Zeugenvernehmung vor einem dt. Amtsgericht durchgeführt, die jedoch angeblich nicht gültig ist.
Meine Fragen:
1) welche Möglichkeit habe ich, dieses Verfahren zu einem Endurteil zu bringen?
2)bei einem für mich positiven Endurteil: gilt, wie in Deutschland, das Prinzip der Rechtsnachfolge für den Zwangsersteigerer?

Eingrenzung vom Fragesteller
15. September 2008 | 13:14
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