meine Tochter hat seit geraumer Zeit ein Problem mit Mobbing an der Schule. Hierzu habe ich die Schule schon mehrere Male kontaktiert und um Mithilfe und Lösungsfindung gebeten. Leider war dies bisher nicht von Erfolg gekrönt.
Nun wollte ich mir gestern bei einem Jugendhilfeträger Hilfe holen, wie ich mit der Situation weiter verfahren kann und hatte um Rückmeldung gebeten. Diese habe ich auch am nächsten Morgen erhalten. In dieser Email wurden mir die Kontaktdaten der Schulsozialarbeiter der Schule zugesendet. Diese hatte ich bereits selbst und der Person zurückgeschrieben, dass ich diese bereits selbst kontaktiert habe, es jedoch zu nichts geführt hatte.
Kurz darauf kam eine erneute Email mit dem Hinweis, dass sie meine Email einem Kollegen weitergeleitet habe und dieser in der Schule den Kontakt selbst geschlossen hätte. Das heißt, dass meine persönlichen Daten ohne meine Zustimmung an Dritte weitergegeben wurden und dieser übergriffig das Thema selbst besprochen hat, ohne das ich nun die weiteren Ausführungen hierzu weiss und auch im Anschluss nicht über ein Ergebnis informiert worden wäre. Ich finde dieses Verhalten sehr übergriffig und frage mich, ob ein solches Vorgehen überhaupt rechtlich korrekt ist, dass sensible Daten ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten und dessen Zustimmung weitergereicht werden dürfen.
Wie sieht es hier mit der Rechtslage betreffend Datenschutz, sowie Briefgeheimnis aus? Dürfen meine persönlichen und vertraulich gestellten Anfragen einfach weitergereicht werden?
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung und sende freundliche Grüße.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach der DSGVO ist für eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich. Die Weiterleitung Ihrer E-Mail und die Besprechung Ihres Anliegens mit anderen wäre eine solche Verarbeitung.
Nach Ihrer Schilderung wollten Sie eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen. Man hat aber für Sie Fakten geschaffen und die Sache selbst in die Hand genommen.
Das ist meines Erachtens nicht von Ihrer Anfrage gedeckt. Es handelt sich nach Ihrem Angaben auch offensichtlich um eine vertrauliche und sensible Thematik.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass die Weiterleitung nicht zulässig war und dadurch Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind. Zugleich dürfte auch eine Datenschutzverletzung vorliegen, weil man Ihre Anfrage unbefugt gegenüber Dritten offengelegt hat.
Ob das Briefgeheimnis Anwendung auf E-Mails findet ist ungeklärt. Aber vertrauliche Mails dürfen in der Tat nicht beliebig weitergeleitet werden.
In Ihrem Fall kommt in Betracht, dass Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder auch an den Jugendhilfeträger selbst. Außerdem kommt auch in Betracht, dass Sie einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Jugendhilfeträger geltend machen.