Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern die Vermieterin Kenntnis darüber hat, dass der Schrank die Nutzung ihrer Wohnung behindert und teilweise auch verhindert, haben Sie möglicherweise gegenüber der Vermieterin Schadensersatzansprüche.
Hier ist es wichtig, dass Sie die Vermieterin darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Schrank vertragswidrig platziert worden ist und insbesondere, dass Sie ihr auch eine entsprechende Frist gesetzt haben, um den Schrank zu entfernen.
Dies sollte nachweisbar sein, genauso wie die vorhandene Situation.
Hat sich die Vermieterin nicht gemeldet und auch den Schrank nicht verrückt, können Sie sodann von Ihrem Selbsthilferecht Gebrauch machen und schauen, ob Sie den Schrank, ohne ihn zu beschädigen, an einen anderen Platz befördern, so dass Ihre Tür zu öffnen ist.
Besteht Gefahr in Verzug, kann gegebenenfalls auch die Feuerwehr gerufen werden. Schaffen Sie den Schrank nicht alleine zu tragen, können Sie sich auch entsprechende Hilfe holen, die die Vermieterin dann bezahlen müsste.
Gleichzeitig können Sie natürlich auch das zuständige Ordnungsamt informieren, falls entsprechende Rettungsgassen dadurch blockiert worden sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
Rechtsanwalt
Antwort
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