Was kann ich tun

9. September 2023 11:28 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Anliegen:
Ich habe meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt bekommen. Meine Vermieterin hat schon seit Wochen im EIngangsbereich einen Holzschrank aufgestellt, der das vollständige Öffnen der Türe nicht mehr möglich macht. Da ich für meinen Auszug ein paar Möbelstücke verkaufen möchte, habe ich bereits Käufer bei ebay Kleinanzeigen gefunden, die z.B. ein Sofa schon am Mittwoch hätten abholen wollen. Da der Schrank eine Abholungverhindert, habe ich die Käufer gebeten, ob es auch am Samstag also heute möglich wäre. Am Dienstag habe ich meine Vermieterin informiert, dass sie bitte so nett sein soll und den Schrank bis heute weg stellt, damit ich das SOfa abholen lassen kann. Zum anderen kann man im Moment also die Türe garnicht ganz aufmachen, was somit auch keine Rettungsgasse und keinen Brandschutz gewährt.
Darf ich den Schrank einfach vor die Türe stellen und dort auch stehen lassen, kann ich ihn von der Feuerwehr wegen Rettungsgasse freimachen entfernen lassen, was kann ich tun?
Die Vermieterin hat sich seit Dienstag nicht zurück gemeldet und auf Anrufe und Whatsapp meinerseits nicht reagiert.
Was kann ich tun, um mich immer noch korrekt zu verhalten?

Vielen Dank für eine Rückantwort.
C. Mayer

9. September 2023 | 12:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern die Vermieterin Kenntnis darüber hat, dass der Schrank die Nutzung ihrer Wohnung behindert und teilweise auch verhindert, haben Sie möglicherweise gegenüber der Vermieterin Schadensersatzansprüche.
Hier ist es wichtig, dass Sie die Vermieterin darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Schrank vertragswidrig platziert worden ist und insbesondere, dass Sie ihr auch eine entsprechende Frist gesetzt haben, um den Schrank zu entfernen.
Dies sollte nachweisbar sein, genauso wie die vorhandene Situation.
Hat sich die Vermieterin nicht gemeldet und auch den Schrank nicht verrückt, können Sie sodann von Ihrem Selbsthilferecht Gebrauch machen und schauen, ob Sie den Schrank, ohne ihn zu beschädigen, an einen anderen Platz befördern, so dass Ihre Tür zu öffnen ist.
Besteht Gefahr in Verzug, kann gegebenenfalls auch die Feuerwehr gerufen werden. Schaffen Sie den Schrank nicht alleine zu tragen, können Sie sich auch entsprechende Hilfe holen, die die Vermieterin dann bezahlen müsste.
Gleichzeitig können Sie natürlich auch das zuständige Ordnungsamt informieren, falls entsprechende Rettungsgassen dadurch blockiert worden sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Christian Joachim

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