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7. September 2023 12:07 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Hallo,

Ich habe folgendes Problem.

Habe zwei Artikel online bestelle und beide auch wieder zurückgeschickt.

Beide hat der Händler mit gutgeschrieben, aber nun meint der Händler, das Ihnen ein Fehler unterlaufend sei und ein Artikel nicht angekommen ist.
Die Zeitspanne der Gutschrift zur erneuten Rechnung sind 6 Werktage.

Ich hatte mich auf die Bestätigung in der App und der Email verlassen, aber nun wollen sie ein Rücksendebeweis mittels Beleg.
Den ich natürlich nicht mehr habe, weil sie mir die Rücksendung schon bestätigt hatten.

Muss ich die Rechnung nun zahlen obwohl den ein Fehler unterlaufen ist ?

Freue mich auf eine Antwort

8. September 2023 | 12:21

Antwort

von


(1253)
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Guten Tag,

grundsätzlich müssen Sie den Beweis erbringen, dass Sie die Retoure vorgenommen haben und diese auch beim Händler (unbeschädigt) zugegangen ist. Eine Bestätigung in der App und per Email , wonach die Retoure erfolgt sein soll, mag hierfür ein Indiz sein, einen Beweis dürfte dies jedoch nicht darstellen. Auch widersprüchliches Verhalten oder einen Verstoß gegen Treu und Glauben dürfte meines Erachtens hieraus nicht zu Ihren Gunsten herzuleiten sein.

Allenfalls ein neutraler Zeugenbeweis, der bestätigt, dass Sie beide Artikel verpackt und abgesendet haben, könnte zu Ihren Gunsten laufen!

Das Prozesskostenrisiko stünde - je nach den Artikelkosten - aufgrund Gerichtskosten und etwaigen Anwaltskosten auf beiden Seiten, aber wohl nicht im Verhältnis zur Zahlung...


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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