Gerichtsschreiben

| 6. September 2023 16:55 |
Preis: 48,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Mann war heute bei Postzustellung zufällig an der Haustüre und nahm ein Gerichtsschreiben das auf meinen Mädchennamen - verheiratet seit 2021- lautet.
Es ging um eine Zeugenaussage, bei der ich nicht erschienen bin durch Nichtwissen. Wahrscheinlich ging die ladung auch an meinen Mädchennamen, der schon seit 2 Jahren nicht mehr am Briefkasten ist.
Letztendlich will das Gericht eine Strafe von mir. Ist das überhaupt zulässig, denn zu einer Zeugenaussage bleibt man ja nicht aus Ignoranz fern sondern aus Nichtwissen. Dankeschön

6. September 2023 | 18:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Grundsätzlich kann das Gericht einem nicht erscheinenden Zeugen ein Ordnungsgeld auferlegen.

Hier ist Ihnen nach Ihrer Schilderung jedoch kein Verschulden anzulasten, von einer ordnungsgemäßen Ladung als Zeugin kann nicht ausgegangen werden.

Sollte Ihnen bereits durch Beschluss ein Ordnungsgeld auferlegt worden sein, sollten Sie hiergegen binnen 2 Wochen nach Zugang sofortige Beschwerde einlegen und den Sachverhalt entsprechend, idealerweise mit einer Kopie der Eheurkunde, schildern.

Sollte Ihnen das Gericht bisher nur ein Ordnungsgeld androhen, würde ich zunächst raten, sich telefonisch beim Gericht zu melden und den Sachverhalt zu schildern. Dies sollte einen verständigen Richter dazu bringen, von einem Ordnungsgeld abzusehen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jannis Geike
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 6. September 2023 | 18:46

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