Handwerker baut Heizung nicht ein

| 28. Juli 2023 09:54 |
Preis: 120,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Vor rund zwei Jahren habe ich bei einem Heizungsbauer eine Pelletheizung für ein Mehrfamilienhaus bestellt. Er hatte einen Sachverständigen beauftragt für den hydraulischen Abgleich und den Förderantrag. Vor rund 1 1/2 Jahren hat der Hersteller die Heizung an den Heizungsbauer geliefert.
Im April 2023 sollte die Heizung dann endlich eingebaut werden. Das Material wurde angeliefert und steht seither im Hof. Darunter Filtermaterial, das laut Aufdruck nicht im Freien gelagert werden soll.
Die Heizung wurde nicht eingebaut, weil ein Bauteil (Wärmespeicher?) nicht durch die Türen in den Keller passte. Es wurde ein kleineres Bauteil bestellt und auch geliefert.
(Inzwischen hat ein anderer Handwerker den Öltank ausgebaut.)
Der Heizungsbauer hat eine elektrische Ersatzheizung für das Warmwasser installiert. Weil die Ersatzheizung leckt und der Heizungskeller unter Wasser steht, habe ich den Heizungsbauer gestern recht nachhaltig angemahnt.
Heute teilt mir seine Sekretärin mit, die Ersatzheizung wird morgen repariert und die Pelletheizung soll ab dem 17. Oktober 2023 eingebaut werden. Ob er dann wirklich kommt, weiß ich natürlich nicht.
Er kündigte z.B. am 12.07.2023 an, dass "nächste Woche" (also 17. bis 21.07.23) die Heizung in den Keller getragen wird und übernächste Woche (also 24. bis 28.07.23) in Betrieb geht.

Die Heizung ist also schon fast zwei Jahre alt, bis sie überhaupt eingebaut wird. Das Material lagert seit Monaten im Freien. Darunter Holz für den Pelletlagerbehälter und natürlich die Heizung selbst. Ich halte den Heizungsbauer für inkompetent.

Welche Möglichkeiten habe ich? (Eine andere Heizung zu bestellen scheidet aufgrund der langen Lieferfristen wohl aus, nachdem der Öltank schon ausgebaut wurde und die Ersatzheizung höchstens für Warmwasser ausreicht). Muss ich für eine nunmehr 2 Jahre alte Heizung den vollen Preis bezahlen?

28. Juli 2023 | 10:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie nicht den kompletten Preis zahlen müssen; sollten aber dann zunächst Ihr Zurückbehaltungsrecht bis zur Feststellung möglicher Mängel ausüben, wenn die Rechnung gestellt und die Forderung vom Heizungsbauer geltend gemacht wird.


Wichtig ist, dass Sie dem Heizungsbauer nun eine Frist nachweisbar setzen, die Anlage endlich vollständig einzubauen. Drängen Sie dabei auf die Ihnen genannten Termine, wonach "nächste Woche" (also 17. bis 21.07.23) die Heizung in den Keller getragen und übernächste Woche (also 24. bis 28.07.23) in Betrieb gehen sollte.

Daher können Sie den 28.07. schon als verstrichene Frist benennen und ein Nachfrist von 14 Tagen setzen. Machen Sie deutlich, dass Sie danach mögliche Ersatzansprüche vorbehalten werden.


Denn nach Ihrer Darstellung ist nicht nur ein erheblicher Zeitverzug gegeben, sondern möglicherweise wird die Heizung, Filtermaterial und Brennmaterial Schaden durch die unsachgemäße Zwischenlagerung erlitten haben, was aber durch einen Gutachter unbedingt festgestellt werden sollte.

Auch die Zeitverzögerung wird dem Heizungsbauer anzulasten sein, wenn er die Örtlichkeiten kannte und offenbar das Türmaß nicht genommen hatte.


Für diese Schäden hätten Sie dann einen Ersatzanspruch, dessen Höhe (auch in Hinblick auf das dann ältere Baujahr) aber der Sachverständige dann feststellen muss.


Solange sollten Sie zunächst Ihr Zurückbehaltungsrecht dann ausüben, welches sich dann nach entsprechender Feststellung des Sachverständigen durch Aufrechnung mit Ersatzansprüchen umwandeln kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 2. August 2023 | 21:02

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