Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:
Habe ich irgendwelche Vorteile davon, dass der Grundstückswert jetzt soviel höher angesetzt ist (319.000 vs 30.000)? Zum Beispiel beim Verkauf (was ich aber eigentlich nicht vorhabe)?.
Oder weitere Nachteile ausser der höheren Grundsteuer?
Nein, leider dürften Ihnen hinsichtlich der Wertbemessung keine Vorteile entstehen. Denn die Wertbemessung erfolgt lediglich aus steuerinterner Betrachtungsweise.
Auf die realen Marktpreise hätte es allenfalls möglicherweise geringfügig negative Auswirkungen. Dies unter der Annahme, dass sich erhöhende Kosten für ein Grundstück, wie beispielsweise durch die Grundsteuer, wertmindernd auswirken.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: