Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Bin lückenlos immer zur Schule gegangen und habe gearbeitet sowie eine Ausbildung abgeschlossen. 2017 wurde ich mit einem Kind alleinerziehend & arbeitslos und dieses Kind ist zu 80% schwerbehindert sowie Pflegebedürftig. Deshalb bekomme ich sowohl Bürgergeld als auch Pflegegeld für die Pflege meines Kindes. Ist das ein Grund die Staatsbürgerschaft nicht zu erhalten? Immerhin finde ich das es nicht mein verschulden ist, und ich mehrere Jahre auf Bürgergeld angewiesen sein werde.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Voraussetzung einer Einbürgerung ist u.a., dass der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes - StAG). Die Abhängigkeit von den genannten Sozialleistungen muss auf Umständen beruhen, die dem Verantwortungsbereich des Ausländers objektiv zuzurechnen sind. Die notwendige Pflege des eigenen minderjährigen und schwerbehinderten Kindes sehe ich in diesem Sinne nicht als zuzurechnenden Umstand an.
Ein Einbürgerungsantrag sollte deswegen nicht an diesem Umstand scheitern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter Fachanwalt für Verwaltungsrecht