Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie werden nach der Schilderung als independent contractor, somit als unabhängiger Auftragnehmer, auch freier Mitarbeiter genannt, beschäftigt. Ebenfalls sollen Sie private-entrepreneur registration documents, d.h. Registrierungsunterlagen für Privatunternehmer – Gewerbeanmeldung- übersenden. Somit sollen Sie auf selbständiger Basis arbeiten. Sie müssen ein Gewerbe anmelden, die entsprechende Meldung beim Finanzamt vornehmen, die Steuern direkt mit dem Finanzamt klären bzw. an dieses zahlen und Sie müssen selbst die Krankenversicherung abschließen und vollständig zahlen und die anderen Sozialversicherungen (z.B. Rente).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Vielen dank für Ihre Antwort! Ich hätte noch eine Frage und zwar wie vermeide ich Scheinselbstständigkeit ?
Folgende Punkte sollten nicht vorliegen:
Feste Arbeitszeiten wie zum Beispiel bei Schichtdienst
Eine feste Integration in Prozesse oder die Infrastruktur des Auftraggebers
Arbeit in den Räumen des Auftraggebers
Unmittelbare Weisungsbefugnis des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Aufgaben
Keine Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch den „Selbstständigen"
Reporting-Pflichten gegenüber dem Auftraggeber
Feste Bezüge
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Urlaubsanspruch, Absprache von Urlaubszeiten mit anderen Arbeitnehmern
Eine individuelle Prüfung kann nur unter Kenntnis des Vertrages etc. erfolgen.