Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie benötigen keine zweierlei Kaufverträge, der Ausweis des Betrages für den Stellplatz ist ausreichend. Der Notar leitet die Kaufverträge automatisch an das Finanzamt weiter.
Allerdings sollte der Betrag natürlich plausibel sein und dem entsprechen, was ein Stellplatz in der Gegend üblicherweise kostet.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und eine erfolgreiche Woche.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
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