Geschäftsschulden

13. April 2005 11:05 |
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Familienrecht


Seit 3 Jahren lebe ich von meinem Mann getrennt.Wir sind nicht geschieden und werden getrennt voneinander veranlagt. Mein Mann ist seit ca 15 Jahren selbständig und behauptet, dass seine private Firma (keine GmbH) verschuldet sei. Seiner Aussage nach, hat er keine Lust mehr zu arbeiten und ich nunmehr für diese Schulden aufkommen muß. Ich habe aber nie für diese Firma gebürgt oder irgend etwas unterschrieben.
Stimmt seine Behauptung?

Sehr geehrte Anfragende,

so ist seine Behauptung schlicht falsch.

Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Ehevertrag haben. Dann leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ist hierzu ausdrücklich festzuhalten, dass auch die Zugewinngemeinschaft dem Grunde nach Gütertrennung darstellt.

Kein Ehepartner haftet nur auf Grund der Ehe für die Schulden des anderen Ehepartners mit. Hierzu müssen weitere Umstände hinzutreten, wie Bürgschaften, Vertragsmitübernahmen o.ä. Dies ist in Ihrem Fall gerade nicht gegeben.

Da Sie jedoch nicht geschieden sind, sind Sie Ihrem Mann gegenüber grundsätzlich gem. § 1361 BGB unterhaltspflichtig. Maßgeblich sind hierbei die Lebensverhältnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Bei dieser Betrachtung kann man ggf. die Verpflichtung Ihres Mannes einfließen lassen, sich selbst zu unterhalten. Es steht im nicht frei zu entscheiden, dass er <k>keine Lust mehr zu arbeiten hat</k> und sich deshalb lieber von der getrennt lebenden Ehefrau unterhalten lassen möchte.

Es gibt ein neueres Urteil, wonach das Einkommen von getrennt lebenden Ehegatten nicht auf die Leistungen nach Hartz IV angerechnet werden darf. Hier liegt jedoch aufgrund des kurzen Zeitraums noch keine gefestigte Rechtsprechung zu vor.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich IHnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning

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