Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hat das Kind nach der Adoption einen neuen Namen erhalten - unabhängig von dem vorherigen Namen.
Er ist aber nunmehr volljährig, sodass eine Feststellung beim Vormundschaftsgericht nicht mehr möglich ist.
Daher ist nunmehr das Standesamt zuständig. Sie geben an, dass Sie in Stuttgart wohnen. Dann entscheidet das Standesamt über den Namen - aber das ist ja schon erfolgt.
Somit muss sich das Passamt in Deutschland auch daran halten und würde nur die letzte Urkunde der Namensänderung anfordern.
ABER: wenn er nun den spanischen (!) Pass ändern wollen, so hat Spanien Recht, dass dies dort nach spanischem Recht entschieden wird und Sie alle Dokumente nocheinmal lückenlos nachweisen müssen.
Ggf. käme hier eine Änderung der Staatsbürgerschaft in Betracht, dann würde es leichter werden.
Aber so zu Ihrer Frage: ja, das kann das Konsulat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sie schreiben: Ggf. käme hier eine Änderung der Staatsbürgerschaft in Betracht, dann würde es leichter werden.
Kann die deutsche Staatsbürgerschaft mit einem seit Juli 2022 abgelaufenen Pass beantragt werden. Die deutsche Staatbürgerschaft soll beantragt werden.
Danke
Sie können von einer Mutter per Geburt oder eben durch die Adoption eines deutschen Elternteils die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Hierfür ist die Geburtsurkunde vorzulegen und auch die Adoptionsurkunde - leide auch der Pass - vielleicht geht zur Not auch ein abgelaufener Pass - aber das muss von der Behörde entschieden werden.
Sie können von einer Mutter per Geburt oder eben durch die Adoption eines deutschen Elternteils die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Hierfür ist die Geburtsurkunde vorzulegen und auch die Adoptionsurkunde - leide auch der Pass - vielleicht geht zur Not auch ein abgelaufener Pass - aber das muss von der Behörde entschieden werden.