Habe ein Gewerbe in Deutschland und bin in Deutschland gemeldet.
Meine Ehefrau lebt in Marokko mit den Kindern. Die Kinder gehen dort zu Schule.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Vielen Dank
Gruss
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bezieht Ihre Frau irgendwelche Leistungen (Kindergeld oder vergleichbar?). Welche Staatsangehörigkeit haben Sie beide?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller10. Oktober 2022 | 00:11
Guten Tag Frau Seiter,
Wir haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nein wir bekommen gar keine staatlichen Leistungen.
Vielen Dank
Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. Oktober 2022 | 09:00
Sie erfüllen zwar die Anspruchsvoraussetzungen des Wohnsitzes (Paragraph 62 EStG, jedoch leben die Kinder nicht bei Ihnen. Ihre Frau ist Deutsche und könnte einen Antrag stellen - geleistet werden darf nur einmal. Hierzu wäre es erforderlich Zusprüchen, ob Marokko ein Abkommen hat.