Darf ich die Staatsgrenze passieren?
Meine Frage bezieht sich auf die Staatsgrenze zwischen zwei EU-Staaten, der eine ist Mitglied des Schengen-Abkommens, der andere nicht.
Es gibt zwischen diesen beiden Ländern eine sogenannte "grüne Grenze", also einen Feldweg, an dem sich ein ungesicherter Schlagbaum befindet, an dem man zu Fuss auch problemslos vorbeigehen kann. Es ist dort aber keine Grenzkontrollstation.
Darf ich als EU-Bürger, der ja das Recht hat, in jedes dieser beiden Länder jederzeit einzureisen, die Grenze an dieser Stelle passieren oder ist der Grenzübertritt grundsätzlich nur an einer Grenzkontrollstation zulässig?
Macht es einen Unterschied ob ich die Grenze zu Fuß (z.B. bei einer Wanderung) oder mit einem Fahrzeug (z.B. einem Motorrad) passieren würde?
Anm.: Keines der beiden Länder ist Deutschland.
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