Reihenhausenergiekostenaufteimung

19. Mai 2022 12:46 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Ich wohne in einem Reihenhaus mit vier weiteren Nachbarn. Warmwasser und Heizung bekommen wir alle durch eine Fernwärme Kompaktstation die am Ende der Reihe in einem kleinen extra Haus installiert ist. Dort wird auch die verbrauchte Wärmemenge gezählt.
In den einzelnen Reihenhäusern sind Wärmemengenzähler Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler verbaut.
Die Heizkosten und Warmwasser Abrechnung macht für uns einheitskosten abrechnungsdienst.
Meine Frage hierzu ist trifft für diese Abrechnung die heizkostenabrechnungsverordnung in Kraft oder ist das hier nicht unbedingt zwingend nötig.
L der abrechnungsdienst ist der Meinung hier muss man die 70 30 Teilung vornehmen für Heizkosten und Warmwasser kosten
Meine Meinung ist das ist für mich ungerecht da ich sehe dass meine Nachbarn bis zu 80% mehr Heizenergie für Reihenhaus aufwenden und bis zu 300% mehr warmwasserverbrauchen muss ich diese heizkostenverschwendung mit bezahlen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Heizkostenverordnung ist anwendbar. Sie lässt in § 10 jedoch auch zu, dass mehr als 70% nach Verbrauch abgerechnet wird.

Zitat:
§ 10 Überschreitung der Höchstsätze
Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben unberührt.


Dies müsste dann auf der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Abhängig davon, mit welchem Brennstoff die Kompaktstation betrieben wird, wäre es auch eine Überlegung wert, diese Station stillzulegen und jedes der Reihenhäuser mit einer eigenen Wärmepumpe zu versehen. Dann würde jeder nur seinen eigenen Verbrauch bezahlen.

Sie müssten entsprechende Anträge auf der nächsten Eigentümerversammlung stellen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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