Standsicherheit Aussentreppe

2. April 2022 12:15 |
Preis: 63,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Abend,

kann das Bauamt von mir die Bereitstellung eines Standsicherheitsnachweises verlangen, für eine Treppe, deren Anbringung ich als ehemaliger Hauseigentümer beauftragt, den Bauantrag eingereicht hatte und genehmigt bekommen hatte...obwohl das Haus von uns zwischenzeitlich verkauft wurde und der Nutzen-Lastenübergang längst auf den Käufer übergegangen ist?

2. April 2022 | 15:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Aus Ihren Angaben ist der Hintergrund nicht ganz klar, warum die Vorlage jetzt von Ihnen verlangt wird. Wenn es nur darum geht das Dokument noch einmal vorlegen würde ich das aber tendenziell für unproblematisch halten, dass man auf Sie zukommt.

Bitte übersenden Sie mir die Aufforderung der Baubehörde an meine hinterlegte E-Mail-Adresse, damit ich dazu weitergehend Stellung nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Rückfrage vom Fragesteller 2. April 2022 | 16:00

Das Amt hatte mich schon vorher zur Abgabe der Standsicherheitserkläfung aufgefordert. Schon damals konnte ich diese nicht liefern, da der ausführende Metallbauer zwischenzeitlich pleite ging und nicht mehr auffindbar war.
Ich hatte dann auch einen Architekten vor Ort, der zusammen mit einem Statiker die Treppe als nicht abnahmefähig bewertete. Zum einen die Stärke der Podeststütze, zum anderen müsse diese anders fundamentiert werden. Zur Korrektur liegt mir ein Kostenangebot in Höhe von 4.000 Euro vor. Parallel droht das Bauamt mit einem Zwangsgeld von 3.000 Euro.

Folglich stellt sich für mich nun die Frage, ob ich diesen Kosten entgehen kann, weil der Nutzen und Lastenübergang durch den Hausverkauf längst stattgefunden hatte.

Vielen Dank und beste Grüße.



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. April 2022 | 21:47

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für Ihre Ergänzung. Bitte übersenden Sie mir wie oben ausgeführt das Behördenschreiben.

Ich vermute, dass Sie dazu verpflichtet sind das Dokument vorzulegen, weil das offensichtlich im Genehmigungsverfahren dann versäumt würde. Da Sie den Antrag gestellt haben können auch Sie dazu durchaus verpflichtet sein.

Ohne das Behördenschreiben kann ich das aber leider nicht abschließend beurteilen. Ich kann Ihnen ohne nähere Kenntnis zum konkreten Vorgang auch keinen Ratschlag geben, wie Sie sich am besten jetzt verhalten. Mit dem Schreiben und den jetzt durch Sie vorgenommenen Ergänzungen wird das aber möglich sein.

Danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

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