Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
nach der sogenannten Einheitstheorie kennt das Umsatzsteuerrecht immer nur den einen Unternehmer, welcher aber gleichzeitig Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Land/Forstwirtschaft erzielt. Jeder Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein einziges Unternehmen haben. Damit gilt dann entweder Umsatzsteuerpflicht für alle oder für keines der Unternehmen.
Von Ihnen gegründete Gesellschaften gelten aber im Steuerrecht als eigene Unternehmer Eine GmbH oder in Ihrem Fall GbR ist also einen anderer Unternehmer und daher gesondert zu behandeln. Dabei macht es keinen Unterschied, ob einer der Mitgesellschafter auch nochmals als Unternehmer tätig ist und es kann hier einmal mit, einmal ohne Umsatzsteuerpflicht agiert werden und die Umsätze werden (siehe Kleinunternehmerregelung) nicht addiert.
Sie können also beides unabhängig nebeneinander betreibe und in dem einen Fall von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, im anderen Fall nicht.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
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