ADAC Versicherung fordert Geld für eine Reperatur der nie zugestimmt wurde

4. Februar 2022 13:32 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

sehr geehrte damen und herren,

ich bin ADAC plus mitglied und war im september mit meinem youngtimer in norditalien.

auf der rückfahrt nach münchen ,ist das auto leider liegen geblieben.

ich kontaktierte den ADAC,de rmich dann zu einer nahgelegenen werstatt navigierte(auto konnte noch ca10/20kmh schnell fahren)

der ADAC klärte mich auf dass nun sich die werkstatt den wagen anschaut,falls sie das reparieren kann,mir einen kostenvoranschalg schickt,und ich dann entscheide ob ich es vor ort reparieren lasse,oder unrepariert nach münchen transportieren lasse.

nach eineigen tagen telefonierte ich erneut mit dem ADAC Italien,dieser teilte mir mit dass das fahrzeug nun repariert sei,un dich bitte die rechnung begleich solle,damit es abtransportiert werden kann.

ich habe daraufhin erklärt,dass ich nie,und zu keinem zeitpunkt der reperatur zugestimmt habe.es gab keinen kostenvoranschalg,nichts.

daraufhin einigte ich mich telefonisch mit dem ADAC,dass dieser die Werkstatt kontaktiert,die verbauten teile wieder rausnimmt,und das auto nun unrepariert nach münchen transportiert wird.

am tage des vereinbarten rücktransports,ruft mich der ADAC nochmals an,und berichtet,dass die verbauten teile nicht rausgenommen wurden,und ich bitte die rechnung zu begleichen habe,hierzu wurde mir ein formular per mail gesendet,ich habe dieses formular ausgefüllt,ganz bewusst das kästchen "ich willige ein" nicht! angekreuzt,und desweiteren auf dem formular geschildert,dass ich nie einen auftrag an diese werkstatt vergeben habe(ich kann das formular gerne uploaden/zur verfügung stellen)

nun fordert die ADAC versicherung die begleichung dieser rechnung

ich hba edem adac erklärt wieso ich es nicht einsehe diese zu bezahlen,darauf hat mir der ADAC nicht wirklich geantwortet,sonder nun die forderung an ein inkassounternhemen übergeben

ich denke ich bin hier im recht,wie sehen das die experten?

vielen dank und viele grüße
domanski

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sofern die Ansprüche nicht an die Versicherung abgetreten wurden und Sie immer noch der Auftraggeber sind, müssen Sie einer Reparatur ausdrücklich zustimmen.
Da ein Rückbau nicht mehr möglich ist, würde ich dazu raten, die Teile zu bezahlen, da Sie ja einen Mehrwert haben und gegen die Berechnung der Arbeitsleistung schriftlich Einspruch einlegen. Die Rechtsprechung ist jedoch uneinheitlich - eine Zahlungpflicht bei ordnungsgemäßer Reparatur ohne Auftrag sieht zB das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Urteil (11.2.2010, AZ: 1 U 84/09.

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, würde ich es daher nicht bis zum Äußersten kommen lassen!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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