Internetrechte

| 24. Januar 2022 17:05 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe zurzeit an einem Buch, das sich mit einem Kölner Stadtteil beschäftigt. Diesbezüglich stehe ich bei einem Kölner Verlag unter Vertrag. Zur Vertiefung der in der Printversion enthaltenen Informationen veröffentliche ich eigens angefertigte Interview- und Landschaftsvideos, die per QR-Code abgerufen werden können. In gleicher Weise beabsichtige ich, Musik-Videos von Kölner Mundartgruppen, die auf youtube oder vimeo abrufbar sind, zu verwenden. Ist das rechtlich möglich oder worauf muss ich achten, wenn ich z.B. youtube-Musikvideos per QR-Code im Buch verlinke?

Für die Beantwortung bedanke ich mich.
Mit besten Grüßen

24. Januar 2022 | 17:53

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Veröffentlichung von Links per QR-Code auf Videos Dritter ist urheberrechtlich unbedenklich, da es sich um keine einwilligungsbedürftige Verwertungshandlung wie Vervielfältigung oder Veröffentlichung im urheberrechtlichen Sinne handelt.

Zudem ist dies ja auch im Interesse der Gruppen, weil hierdurch die von ihnen eingestellten Videos mehr Klicks erhalten.

Sie sollten dabei aber auf die Veröffentlichung von Screenshots, also von Abbildungen aus dem Video verzichten, es sei denn dies ist als Beleg für Ihre Ausführungen zwingend erforderlich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 25. Januar 2022 | 11:58

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