Feuerwehr-Rechnung nach Autounfall

| 15. Januar 2022 15:42 |
Preis: 25,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Hallo,

mitte März 2020 hatte ich einen Autounfall. Ich, der Trauzeuge, fuhr am Hochzeitstag meines Freundes hinter dem Fotografenteam (nicht das Hochzeitsauto). Ich war aufgeregt und in einer Art "Folgungsmodus". An einer Kreuzung übersah ich ein Auto das Vorfahrt hatte.

Die Feuerwehr schickt mir jetzt, fast 2 Jahre später eine Gebührenfestsetzung für den Einsatz um auslaufende Betriebsstoffe zu beseitigen.

Ich möchte fragen ob es eine Möglichkeit gibt um den hohen Betrag nicht zahlen zu müssen.
Widerspruch kann ich noch bis zum 31.01.2022 einlegen.

(Eventuell) wichtige Infos:
- Ich hatte zum Zeitpunkt des Unfalls einen ungewöhnlich hohen Blutzucker (in Nachuntersuchung Diabetes Typ 1 festgestellt)
- War zum Zeitpunkt des Unfalls Auszubildender

15. Januar 2022 | 17:55

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt benatworten.

Eine konkrete Antwort ist ohne Kenntnis des Bescheids und der Kostensatzung der Gemeinde und ohne Kenntnis des Inhalts Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages nicht möglich.


Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie als Halter des Fahrzeugs, dessen Betriebsstoffe ausgelaufen sind, die Kosten des Einsatzes zu tragen haben (§ 34 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Feuerwehrgesetz [FwG] Baden-Württemberg).

Bei einer unbilligen Härte kann vom Verlangen des Kostenersatzes abgesehen werden (§ 34 Abs. 3 FwG).

Auf ein Verschulden kommt es nicht an.


Beachten Sie, dass die Kfz Haftpflichtversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig ist.

Es kann also sein, dass Sie persönlich nicht zahlen müssen.


Ob Art und Umfang des Einsatzes erforderlich waren, ist gerichtlich überprüfbar.


Es ist nicht sonderlich aussichtsreich, dass Sie überhaupt nichts zahlen müssen.
Bei der Höhe ist eventuell etwas zu machen.


Beachten Sie, dass ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat und eine abweisende Entscheidung Kosten verursacht.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 18. Januar 2022 | 19:26

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Peter Eichhorn »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. Januar 2022
5/5,0

ANTWORT VON

(1622)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht