Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
mit dem Mining von Kryptowährungen erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne § 15 Einkommensteuergesetz.
Daher sollten Sie gemäß § 14 Gewerbeordnung ein entsprechendes Gewerbe anmelden (Kosten je nach Gemeinde ca. 20 -50 €), Sie erhalten dann in der Regel automatisch einen Erfassungsbogen vom Finanzamt um dort die Angaben zu Ihrem Betrieb zu machen.
Aufgrund der geringen Umsätze sollten Sie in jedem Fall von der sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch machen und keine Umsatzsteuer ausweisen, dies würde nur zu mehr Aufwand führen, ohne dass Sie daraus einen Vorteil ziehen können.
Die Gewinne müssen Sie durch ein Gegenüberstellen der Einnahmen und Ausgaben ermitteln wobei es vermutlich etwas schwierig sein dürfte hier die konkreten Kosten des Stromverbrauchs zu ermitteln. Eventuell hilft dabei ein zusätzlicher Verbrauchsmesser oder eine Zwischenablesung bevor Sie mit dem Mining beginnen.
Aufgrund der geringen Umsätze ist aber nicht davon auszugehen, dass das Finanzamt Ihnen hier große Probleme machen wird.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
6. November 2021
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19:19
Antwort
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