Pflichtverletzung Geschäftsführer

13. September 2021 10:51 |
Preis: 61,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer 2-Mann GmbH mit Geschäftsgegenstand Reiseveranstalter, Personenbeförderung, Fahrzeug-Ankauf und Verkauf und verheiratet.
Meine Ehefrau möchte eine GmbH mit dem gleichen Geschäftsgegenstand gründen mit einer geschäftsführenden Gesellschafterin, eben sich selbst. Beabsichtigt werden auch Geschäfte zwischen beiden Gesellschaften.
Steuerlich veranlagt werden wir zusammennach nach Splitting.
Ist dieses Vorhaben unbedenklich oder Könnte es sich um eine Pflichtverletzung bezüglich meiner geschäftsführenden Tätigkeit und den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten handeln?

Mit freundlichen Grüßen




13. September 2021 | 11:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

gern beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.

Das ist unbedenklich, Sie als Geschäftsführer und Gesellschafter habe die Treuepflicht, nicht aber nicht an der Gesellschaft beteiligte Ehefrau.

Sie dürfen selbstverständlich auch Geschäfte mit der Gesellschaft Ihrer Frau tätigen, haben aber hier Ihre Treuepflicht gegenüber Ihrer Gesellschaft zu wahren.

Ihre gemeinsame steuerliche Veranlagung der Geschäftsführerentgelte und ggf. Ausschüttungen an die Gesellschafter haben indes keine Auswirkungen auf die Treuepflichten gegenüber der jeweilig eigenen Gesellschaft.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen


Rechtsanwalt Andreas Wehle

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