Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ein Vermieter kann sogar die Untervermietung an sich untersagen im Mietvertrag.
Die Stadt erst recht und auch der Vermieter aber haben ein berechtigtes Interesse daran, zu prüfen, ob sich hier ggf. Personen illegal in der Wohnung aufhalten. Der Vermieter müsste nach dem Bundesmeldegesetz auch eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Auch daraus ergibt sich sein berechtigte Interesse zu prüfen, wer sich dort aufhält.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Sublet rights
13. September 2021 09:36 |
Preis:
30,00 €
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Beantwortet von
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Aufgrund meines Arbeitsortwechsels habe ich meinen Vermieter informiert und angefangen, meine Mietwohnung in München unterzuvermieten. Seitdem erkundigte er sich nicht nach den neuen Mietern.
Letzte Woche teilte er mir mit, dass die Stadt ihm einen Brief geschickt habe und er die Untermietverträge und Aufenthaltsgenehmigungen sehen möchte, die ich den Mietern gegeben habe.
Hat er das Recht, diese Dokumente von mir zu verlangen? oder würde nur eine Angabe über den Namen der Mieter reichen?
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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