Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich besteht ein Erbanspruch der Tochter, wenn es keine weiteren Testamente gab.
Im Rahmen des Treuhandvertrages fallen die Grundstücke allerdings nicht mehr in das Erbe, sodass der Opa von der Tochter als Erbin die Zustimmung zur Rückgewähr der Grundstücke verlangen kann, da die Rechtsgrundlage für die Übertragung mit dem Tod des Sohnes weggefallen ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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