Krankenkassenbeiträge-Fusion KK

10. Februar 2008 17:09 |
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Sozialversicherungsrecht


Ich habe eine Frage bezüglich Krankenkassenbeiträge :
Im August letzten Jahres habe ich für unser Unternehmen die Insolvenz beantragt.Bis zu dem Tag war ich bei einer regionalen
Krankenkasse freiwillig Krankenversichert. Aufgrund der Insolvenz wurden in den Folgemonaten keine Beiträge mehr gezahlt.
Die Krankenkasse hat sich soweit nicht gemeldet,auf Nachfrage wurde mitgeteilt, daß Leistungen würden nicht mehr erbracht,ich könnte die Krankenkassenkarte nicht mehr benutzen,ich wäre nicht mehr Krankenversichert.Dann war Ruhe,keine Versicherung,keine Leistung,
im Januar diesen Jahres Fusionierte die regionale KK mit einer überregionalen KK,ich bekam eine neue Krankenkassekarte, und zugleich eine Aufstellung aller Forderungen ab Tag der Insolvenz mit einer Androhung der Privatinsolvenz.Zudem wurden z.b. Versäumniszuschlage von ca.80 - 100 Euro pro Monat berechnet.
Meine Frage :
Hätte nicht die erste Krankenkasse nach Zahlungsverzug von 2 Monaten die Leistungen ruhend stellen müssen und die Krankenkassenkarte zurück fordern müssen ? Kündigen müssen ?
Muß ich für die ganzen Monate,in dem keine Leistungen erbracht wurden,(Aussage der KK, kein Versicherungsschutz),volle Beiträge bezahlen ?

P.S.
Ich habe mittlerweile die zweite KK von selbst per sofort gekündigt,weil auch diese mitgeteilt hat, daß nach wie vor kein Leistungsanspruch bestehe, obwohl die aktuelle Beitragsrechnung gezahlt wurde,es würde erst Leistungsanspruch bestehen wenn alle
Beitragsforderungen(Forderungen der ersten inbegriffen) ausgeglichen wären ?Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung müsste das in max 6 Monaten geschehen,dann würde weiterhin 6 Monate kein Versicherungsschutz bestehen.





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