Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es kommt zunächst auf die Jugendlichen an. Wenn in der Vergangenheit ständig die Polizei vor der Tür stand, weil die irgend etwas angestellt haben, dann kann man die nicht eine Woche allein lassen. Wenn es da noch nie einen Vorfall gegeben hat, spricht das dafür, dass die eine Woche allein zuhause bleiben können.
Wenn die beiden sich ständig prügeln, kann man sie nicht solange unbeaufsichtigt lassen. Wenn die beiden sich überwiegend vertragen und nicht mehr streiten, als zwischen Geschwistern üblich und normal ist, dann kann man die schon mal allein lassen.
Wenn die vorgenannten Kriterien für eine sturmfreie Bude sprechen und die beiden körperlich und geistig normal entwickelt sind, dann spricht nichts dagegen, diese mal eine Woche allein zu lassen.
§ 1626 Absatz 2 Satz 1 BGB lautet:
Zitat:Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln.
Wenn keines der vorgenannten Kriterien gegen die Kinder spricht, dann zwingt § 1626 Absatz 2 Satz 1 BGB Sie geradezu dazu, mal eine Woche Urlaub ohne die Jugendlichen zu machen.
Die Jugendlichen haben das Bedürfnis, nicht ständig von den Eltern bespitzelt zu werden und Sie geben diesen nach § 1626 Absatz 2 Satz 1 BGB die Gelegenheit zu beweisen, dass sie mit einer sturmfreien Bude zurecht kommen.
Füllen Sie den Kühlschrank auf, bevor Sie losfahren. Lassen Sie den beiden genügend Geld da, damit diese sich notfalls Nachschub an Essen und Trinken besorgen können und dann fahren Sie in Urlaub.
Wenn das Geld alle ist, rufen die Jugendlichen Sie an und sagen Ihnen, dass Sie zurück kommen sollen. Ob das wirklich schon nach einer Woche oder erst nach 2 Wochen sein wird, wird sich zeigen.
Normal entwickelte Jugendliche kann man schon mal ein oder 2 Wochen unbeaufsichtigt lassen.
Wenn Sie zurück kommen, bevor Sie von den beiden gerufen werden, seien Sie so fair, die Rückkehr einen Tag vorher anzukündigen, damit Sie bei der Rückkehr nicht stören!
Ich gehe davon aus, dass 14 und 16 Jährige sich nicht nur an Regeln halten können, sondern was viel wichtiger ist, auch den Sinn von Regeln hinterfragen und zwischen sinnvollen Regeln und sinnlosen Regeln unterscheiden können.
Wenn die beiden zu denen gehören würden, die nachts bei leerer Straße warten, bis die Ampel grün wird, bevor sie die Straße überqueren, hätten Sie bei der Erziehung etwas falsch gemacht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen