Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko, Sie tatsächlich beschäftigen zu können.
Sollte sich also die Auftragslage verschlechtern, muss der Arbeitgeber versuchen, Sie anderweitig einzusetzen; das Gehalt ohne weiters kürzen, funktioniert nicht, dann würde das unternehmerische Risiko auf Sie als Arbeitnehmer abgewälzt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
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Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Sehr geehrte Frau Müller,
Heißt das, dass mein neuer Arbeitgeber selbst mit der o.a. Formulierung bzgl. meiner Arbeitsauslastung in meinem Arbeitsvertrag mir immer mein volles Gehalt von 4000€ bezahlen muss, selbst wenn meine Arbeitsauslastung wegen bspw. schlechter Auftragslage im schlimmsten Fall 0% ist und keine anderen Tätigkeiten für mich gefunden werden können?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
dieses Risiko trägt tatsächlich der Arbeitgeber. Allerdings könnte dann ggf. Kurzarbeit angeordnet werden, oder im schlimmsten Fall eine Änderungskündigung ausgesprochen werden; diese muss aber das letzte Mittel sein, vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2001, Az. 2 AZR 236/00.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Müller