Gartenzaun - Wer kann hier mitreden?

6. Mai 2021 12:14 |
Preis: 60,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Ich habe das Haus meiner Großeltern übernommen. Garten und Zaunanlage waren heruntergekommen. Seit Jahrezehnten wurde hier nichts gemacht. Auf der rechten Grundstückseite verlief zum Nachbarn ein Maschendrahtzahn ca. 1,30m hoch, der da schon ca. 50 Jahre (schief) stand. Verrostet, zerlöchert etc.

ich habe im Zuge der Haussanierung auch den gesamten Garten saniert und alle Seiten des Grundstücks neu mit Zaun ausgestattet. Auf der rechten Seite - der Seite, für die ich als Eigentümer wohl die Verantwortung trage - habe ich einen klassischen Zaun mit einer Höhe von ca. 1,60m bauen lassen. Oben drauf ein Katzennetz angebracht, dass schräg in mein Grundstück reinragt, damit unsere Katzen den Garten nicht verlassen können. Gartenzaun + Netz ergeben insgesamt eine Höhe von vielleicht 1,95m

Im Landkreis Dahme-Spreewald konnte ich erstmal keine Beschränkungen erkennen, was Zaunhöhen angeht.

Mein Nachbar hat sich aber nun gemeldet mit dem Satz, dass eigentlich seine Zustimmung zur Veränderung des Zauns erforderlich wäre. Er bezieht sich hier auf ein BGH Urteil vom 20.10.2017 V ZR 42/17.

Ist er im Recht? Hätte ich seine Zustimmung einholen müssen? Könnte er verlangen, dass ich den Zaun wieder abbaue?

6. Mai 2021 | 14:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ihr Nachbar hat Sie zutreffenderweise darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof in dem von Ihnen angegebenen Urteil entschieden hat, dass eine Gartenzaun nicht ohne Zustimmung des Nachbarn verändert werden darf.

Gemäß § 32 Abs. 1 des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes muss der Zaun ortsüblich sein oder, sofern keine Ortsüblichkeit feststellbar ist, ein 1,25 m hohen Zaun aus Maschendraht sein. Wenn in Ihrem Fall Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn einfrieden müssten, wäre im Streitfall ein solcher Zaun zu errichten.

Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie ggf. den Zaun wieder abbauen müssten, was aber erst in Kenntnis aller Details abschließend beurteilt werden kann. Sie sollten daher eine Einigung mit dem Nachbarn anstreben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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