Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit § 19a AufenthG erfolgte in der BRD die Umsetzung der Richtlinie 2009/50/EG
hochqualifizierte Drittstaatsangehörige können als Inhabern der Blaue Karte EU in die EU einreisen, sich dort aufhalten und arbeiten, wobei das erforderliche Gehalt gem. § 19 a Abs. I Nr. 3 AufenthG 2/3 od. 52 % der jährlichen BBG der allgemeinen Rentenversicherung betragen muß.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in 2021 bei monatlich 7.100€ in den alten und 6.700€ in den neuen Bundesländern.
Das Mindestbruttogehalt von 56.800€ in 2021 wird bei Naturwissenschaftlern, Mathematikern und Ingenieuren sowie Ärzten und IT- Fachkräften auf 44.304€ abgesenkt, wobei die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.
Inhaber der Blauen Karte EU sollen grundsätzlich das gleiche Entgelt wie Unionsbürgern in vergleichbarer Position erhalten.
Die Erwerbstätigkeit kann auf bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitgeber beschränkt werden. Inhaber einer „Blauen Karte EU" sind bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit verpflichtet, dies der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, d.h. Sie können nicht einfach abwarten, weil bereits eine Mitteilung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
Inhaber der Blauen Karte EU können nach 33 Monaten die Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie die erforderlichen Sprachkenntnisse (Stufe B1) nachweisen bereits vorzeitig nach 21 Monaten.
In den ersten zwei Beschäftigungsjahren haben Inhaber der Blauen Karte EU bei jedem Arbeitsplatzwechsel die Erlaubnis der Ausländerbehörde zu beantragen.
So wie Sie es schildern wurde Ihrem Mann nicht gekündigt, er kann also nicht kurzfristig wechseln, ohne das zuvor mit der Ausländerbehörde abzustimmen.
Wenn er noch keine Stelle hatte, kann er jede ihm zuvor erlaubte Arbeit annehmen.
Das gilt nicht für Sie, da Sie ja auf eine bestimmte Tätigkeit limitiert waren, und zwar auch bei einem Nebenjob.
Ihre Fiktionsbescheinigungen bleibt bis 11.08.2021 gültig, auch die Blaue Karte wird erteilt, solange über die Klage noch nicht gerichtlich entschieden wurde, da ja ggf. Ihre erlaubte Tätigkeit fortgesetzt werden kann.
Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, das in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist und einen Arbeitsvertrag.
Bei wirksamer Kündigung fällt der Arbeitsvertrag wieder weg und damit die Wirkung des Aufenthaltstitels. Sie können nicht einfach "irgend" einen anderen Job aufnehmen und auch nicht unter dem Mindesteinkommen bleiben, ohne das mit der Ausländerbehörde abzustimmen.
Allerdings würden Sie als Ehefrau eine Duldung erreichen können, solange Ihr Mann Inhaber der Blauen Karte EU bleibt, da Sie sich ja bereits berechtigt in der BRD aufhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lieber Hr. Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Auf meine Frage 7) haben Sie folgendermaßen geantwortet: "Allerdings würden Sie als Ehefrau eine Duldung erreichen können, solange Ihr Mann Inhaber der Blauen Karte EU bleibt, da Sie sich ja bereits berechtigt in der BRD aufhalten."
Wie ich bereits in meiner ersten Frage dargestellt hatte, sind mein Mann und mein Kind mit mir eingereist (Familienzusammenführung im beschleunigten Fachkräfteverfahren), und deswegen hat mein Mann den AT erhalten.
Meine Rückfrage zu 7): bleibt trotz meines Jobverlustes der AT von meinem Mann & Kind bestehen und ich kriege eine Duldung, oder bekommt mein Mann wegen seiner Beschäftigung (Security Agent, Jahresgehalt 36.000€) einen neuen AT und ich kriege eine Duldung, oder erlöschen alle unsere AT wenn ich keinen adäquaten Job gefunden habe?
Danke und viele Grüße
Trotz des Jobverlustes wird der AT Ihres Mannes und Ihrem Kind bestehen bleiben, so dass Sie eine Duldung erwarten dürfen.
Auch wenn Ihr Mann wegen der Beschäftigung (Security Agent, Jahresgehalt 36.000€) einen neuen AT erhalten sollte, werden Sie eine Duldung erhalten.