Sehr geehrte Frage stelle rin,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Wenn Sie ein Eilbedürfnis und einen entsprechenden Grund, also einen rechtlichen Nachteil, den Sie erleiden durch die falsche Darstellung, darlegen können, so könnten Sie eine einstweilige Anordnung bei Gericht erwirken.
Allerdings müsste man hier zu genaueres wissen.
Es macht auch nur Sinn, wenn Sie wirklich rechtliche Nachteile haben, denn maßgebend an sich ist das Liegenschaftskataster.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Geoatlas
22. Dezember 2020 11:19 |
Preis:
25,00 €
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Beantwortet von
Hauskauf, Immobilien, Grundstücke
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
In einem Geoportal (Staatsbetrieb) wird eine Grundstücksgrenze falsch dargestellt. Sie stimmt nicht mit dem Liegenschaftskataster überein
und ist bei den zuständigen Ämtern unbekannt. Angeblich kann sie erst in einiger Zeit korrigiert werden. Was kann man tun, um eine schnelle Korrektur herbeizuführen?
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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