Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Behörden haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, wie z.B. der Erteilung oder Entziehung eines Aufenthaltstitels Nachforschungen anzustellen und Informationen zu beschaffen, soweit dies für das Verwaltungsverfahren von Relevanz ist. Dies ist Ausfluss des sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes, der in § 24 VwVfG gesetzlich verankert ist. Dieser lautet wie folgt:
"Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. Setzt die Behörde automatische Einrichtungen zum Erlass von Verwaltungsakten ein, muss sie für den Einzelfall bedeutsame tatsächliche Angaben des Beteiligten berücksichtigen, die im automatischen Verfahren nicht ermittelt würden. (...).
Soweit hier eine aufenthaltsrechtliche Relevanz besteht, habe ich keine Bedenken hinsichtlich der Beiziehung des Gerichtsurteils und der Anstellung von Ermittlungen über Ihre Person, soweit sich die Behörde bei der Durchführung der Ermittlungen gesetzlich vorgesehenen Mitteln bedient.
Eine persönliche Anhörung ist ebenso unbedenklich und gar im Sinne des § 28 VwVfG geboten. Dieser lautet wie folgt:
"Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (...)"
Unter Druck setzen darf die Behörde Sie indes nicht. In einem solchen Fall sollten Sie sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten des entsprechenden Beamten wenden und ebenso ggf. einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Rechte beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
danke erstmal für die Antwort. Kann Landratsamt anhand dieser Information und die Tatsache, dass mein Führerschein immer alten Namen hat, mich zu beklagen bzw. dass ich den Brief von Landratsamt mit alten Namen nicht bekommen habe zurückweisen und mich selbst beschuldigen, damit sie gelingt mein Führerschein abzuziehen?
Mit freundlichen Grüßen
S.H
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist Ihre Rückfrage für mich nicht verständlich. Bitte melden Sie sich nochmals per E-Mail, damit wir die Angelegenheit abschließend besprechen können.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -