Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das möglich. Zwar gilt § 74 VVG
zur Überversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei der Summenversicherung kann aber eine Anpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen (BGH NJW 1990, 2807
= VersR 1990, 884
).
Im Leistungsfall müssen Sie oft das Bestehen weiteter Versicherungen angeben und Ihren Verdienst. Zudem tragen Versicherer bei Abschlüssen von Versicherern diese in einer Wagnisdatei ein, um so Betrug vorzubeugen.
Sie müssen im Leistungsfall davon ausgehen, dass man Ihnen die Leistungen dann entsprechend auf Ihr tatsächliches Einkommen kürzen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
18. September 2020 20:26 |
Preis:
55,00 €
|
Beantwortet von
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen kann man nur abschließen, wenn man in den letzten 5 Jahren gesundheitlich nichts hatte, zumindest nicht ohne Ausschluss von etwas.
Es gibt jedoch auch Berufsunfähigkeitsversicherungen meistens versicherter Höchstwert 2000 Euro ohne Gesundheitsfragen.
Ist es gesetzlich möglich, dass ich bei 2 verschiedenen Versicherungsgesellschaften jeweils eine BU mit 2000 Euro abschließe und falls ich Berufsunfähig werden sollte, dass ich dann von beiden die Leistung erhalte, also insgesamt 4000 Euro?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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