Die Ergotherapeutin meines Sohnes hat beim Kinderarzt angerufen und gesagt ich würde Termine nicht wahrnehmen und hätte ihre Rechnungen nicht bezahlt. Ich kann beweisen dass Beides nicht wahr ist. Kann ich in einer Verleumdungsklage Richtigstellung und Entschuldigung verlangen? Müsste die Ergotherapeutin die Kosten meines Anwalts und des Verfahrens tragen?
das wissentlich wahrheitswidrige Behaupten von Tatsachen, die fähig sind einen Dritten zu diskreditieren, kann gerichtlich überprüft werden.
Es kann auf Unterlassung geklagt werden wie auch auf Richtigstellung.
Die Verfahrenskosten trägt der Gegner, wenn er verloren hat, vollständig.
Eine menschlich naheliegende häufig gewollte Entschuldigung kann nicht Gegenstand eines Rechtsstreits sein. Das Rechtsinteresse des Geschädigten ist durch die erfolgreich durchgesetzte Unterlassung und Klarstellung hinreichend gewährleistet.