Wohnmobil Verkauf

12. August 2020 21:03 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe letzen Samstag über eBay Kleinanzeigen mein Wohnmobil verkauft, in der Anzeige hatte ich Mängel an den kunstoffteilen des Wohnmobils angegeben aber das es technisch ok sei. Der Käufer ging mit mir alle mir bekannten Mängel ab und gucke mal hier, mal da. Als ich ihn fragte ob er eine Probefahrt machen wollte, verneinte er. Schließlich kam es zum Verkauf. Der Käufer ist dann mit dem Wohnmobil nach Hause gefahren. Heute nach 4 Tagen stand er plötzlich vor meiner Tür und wollte mir das Wohnmobil zurückbringen, es seien Problem mit der einspritzanlage aufgetreten. Der Schaden beliefe sich auf 2500€.
Ich sage dann das es bei mir ohne Probleme lief und ich davon nichts wüsste, zumal wir eine Woche vorher damit im Urlaub waren. Und ich fragte ihn noch warum er erst 4 Tage später zu mir kommt. Er meinte er hätte keine Telefonnummer gehabt und keine Zeit. Die Mängel traten angeblich schon am Samstag am kauftag auf der Rückfahrt auf. Ich fragte dann nur warum er nicht Samstag schon direkt wieder zurück gekommen ist, drauf meinte er er hätte keine Zeit. Sorry es geht um 5000€.
Er will jetzt zum Anwalt und sein Geld zurück. Im Kaufvertrag für Privatkäufe habe ich einzelne Mängel nicht aufgeführt, sonder nur geschrieben :" das Wohnmobil wird auf Grund seiner Mängel als Bastlerfahrzeug verkauft ".
Heute fragte ich ihn dann ob er das Fahrzeug schon abgemeldet hätte, drauf meinte er es hätte seit Samstag in der Werkstatt gestanden zu Fehlerdiagnose.
Drauf hin bat ich ihn das Wohnmobil abzumelden wie vertraglich festgehalten.
Wie ist meine Rechtslage.
Mit freundlichen Grüßen Müller

12. August 2020 | 22:05

Antwort

von


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Guten Abend,
eine genaue Darstellung der Rechtslage setzt Kenntnis des geschlossenen Vertrages voraus, der hier nicht vorgelegt wurde.

Allgemein ist zu sagen, dass Sie für Mängel der verkauften Sache haften, wenn diese bei Gefahrübergang vorhanden waren. Das muss Ihnen der Verkäufer nachweisen.

Die Gewährleistung kann im Bereich des Privatkaufes wirksam ausgeschlossen werden. Ob das der Fall ist, kann ebenfalls nur nach Einsicht in den Vertrag gesagt werden.
Der Hinweis auf den Verkauf als Bastlerfahrzeug bringt Sie nicht weiter; ein Bastlerfahrzeug für 5 TEUR ist eher unwahrscheinlich und wird keinen Gewährleistungsausschluss darstellen.

Auf jeden Fall haften Sie für arglistig verschwiegene Mängel, wovon ich angesichts Ihrer Schilderung aber nicht ausgehe.

Soweit Ihre Rechtslage, wie sie sich ohne Kenntnis des Vertrages darstellt.

Mit freundlichen Grüßen



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