Feststellung des Veranstallters Reisedienstleister Kaiser und Kreuzfahrtsafari

2. Juni 2020 12:28 |
Preis: 47,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich buchte am Monat 07/2019 eine Kreuzfahrt mit der Rederei MSC bei dem Reisevermittler Kreuzfahrtsafari und bekam auch einen Reisesicherungsschein von dem Vermittler zugesandt und darauf hin habe ich auch den Reisepreis auf das auf der Rechnung ausgewiesenen Konto der Kreuzfahrtsafari überwiesen. Da die Reise nicht stattgefunden hat, habe ich um Rückzahlung des Reisepreises gebeten. Es hat sich dann herausgestellt, dass Kreuzfahrtsafari mit dem ganzen nichts mehr zutun haben möchte und hat auf den Reisesicherungsschein des Reisedienstleisters Kaiser verwiesen und Ihn als Veranstalter und Zuständigen genannt. Auf meine gestellte Forderung an Reisedienstleister Kaiser, bekam ich von denen die Antwort, dass sie seit dem Monat 11/2019 ( also 3 Monate nach dem ich die Reise gebucht hatte) nicht mehr mit Kreuzfahrtsafari arbeiten und auch nie mit der Rederei MSC Geschäfte getätigt hätten und ausserdem haben Sie nie Zahlungen von Kreuzfahrtsafari erhalten und den Reisesicherungsschein als Bedeutungslos sehen. Auf der Rechnung der Kreuzfahrsafari und AGBs wird als Veranstalter von Pauschalreisen, Reisedienstleister Kaiser genannt. Nun meine Frage:
Wer ist jetzt der Veranstalter der von mir gebuchten Reise und an wem soll ich nun einen Mahnbescheid senden, an Kreuzfahrtsafari oder Reisedienstleister Kaiser
MfG

Guten Tag.
Ihre Anfrage kann ich erst beantworten, Wenn sie mir ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung stellen. Wer Vertragspartner und wer Vermittler ist wird sich für mich nur daraus erschließen.

Sie können die Dokumente bequem hier hochladen oder mir per E-Mail schicken.

Mit freundlichen Grüßen

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