Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Jedenfalls wenn nachweislich ein Betrugsfall vorliegt, so ist ein Vorgehen auf Grundlage des § 826 BGB bzw. § 823 II BGB i.V.m. § 263 I StGB möglich, um das Geld zurückzufordern. Auch ist im Falle von Großbritannien eine grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung des erstrittenen Urteils ohne Probleme möglich.
Eine Sammelklage ist in der Zivilprozessordnung grundsätzlich nicht vorgesehen. Jeder Anleger müsste seine Ansprüche in einer separaten Klage durchsetzen. Möglich ist indes die Abtretung von Ansprüchen an einen anderen Anleger, der dann die Ansprüche aus abgetretenem Recht durchsetzt.
Sofern Sie Unterstützung bei der Angelegenheit benötigen, kommen Sie gern auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Plus500 CFD Broker - Kapitalbetrug
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei bezeichnetem Broker sind Kapitalverluste auf Grundlage eines nachteiligen Bonussystems entstanden. Hierbei muss zum erreichen einer Auszahlung eines Bonuses ein enormes Risiko durch den Kunden getragen werden und auch effektiv mit überhöhtem Risiko gehandelt werden, was nahezu immer zu einem gesamten Kapitalverlust des Kunden führt.
Nach Recherchen liegt der Firmensitz in London. Ein Kontakt mit dem Unternehmen gestaltet sich als sehr schwierig, ebenso eine Rückforderung.
Online finden sich zudem hier duzende Geschädigte, ggf. könnte man eine Sammelklage erzielen.
Zu meiner Frage:
Die Idee wäre den Broker über eine Sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB
in Deutschland zur Rückzahlung der Einlagen zu prozessieren. Zuständig bei der Höhe der verlorenen Einlage das jeweilige Landgericht.
Wäre derartige Idee sinnvoll und durchführbar?
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