Wie kann ich mich wehren?

| 14. Mai 2020 10:55 |
Preis: 80,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Ich wurde im Nov. 2019 zum 3. Vorstand eines Fussballvereines von den Mitgliedern offiziell gewählt. Leider war ich nicht der Wunschkandidat unseres 1. Vorstandes und unserer Schatzmeisterin. Dies lässt er mich spüren, indem ich nicht in Vorstandsgespräche involviert werde oder zu spät informiert wurde.
Der Gipfel war, dass er mich nach einem Telefonat, dass wir beide (1. vorstand und ich als 3. Vorstand)
geführt hatten, vorwarf, den Inhalt des Gespräches nicht wahrheitsgemäß weitergeleitet zu haben. Darauf verbot er mir, als 3.Vorstand den Verein aussenwirkend zu vertreten. (Der Vorwurf konnte später durch eine von Ihm später verfasste Nachricht entkräftet werden. Interessierte ihn aber nicht.
Vor kurzem wurde mir eine WattsApp vom 2. Vorstand zugesandt, die unser 1.Vorstand seinem Wunschkandidaten eine Stunde später nach meiner Wahl zum 3.Vorstand sandte. Der Wortlaut original:
Mein lieber Robert, ich zolle dir meinen Respekt wie du heute mit der Situation umgegangen bist. Ich freue mich, dass du in den Vereinsausschuss gehen wirst. Glaub mir, wir haben von der Intrige von
Charly( das bin ich) nichts gewusst. Ich werde Mittel und Wege finden, ab da schon viele Idee, wie ich ihm seine Job als 3.Vorstand madig machen kann und auch werde. Der 1. hat hier viele Möglichkeiten; in verbindung mit der Schatzmeisterin und Bürovorstand sind sie fast unbegrenzt. Du bist weiter im Boot und wirst deine Aufgaben wie besprochen übernehmen. Juleika u.v.m. wenn du dazu bereit bist. Wir reden noch unter 6/8 augen. LG Rudi (unser 1. Vorstand).
Antwort vom Wunschkandidaten: Immer gerne.

Normalerweise sollte ich zurücktreten, aber genau das möchte er ja. Der 2. Vorstand ist auf meiner Seite, wird aber auch vom 1. vorstand gedrängt, seinen Posten aufzugeben. Unser 1. vorstand braucht Leute, die nur ja sagen und keine unangenehme Dinge ansprechen.

14. Mai 2020 | 12:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Entscheidend bei Vereins- und insbesondere Vereinsvorstandsangelegenheiten ist die Satzung, und welche Kompetenzen die Satzung dem Vorstand und den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugesteht.

Ihre beste Möglichkeit zur Gegenwehr besteht daher darin, die Satzung mit einem örtlichen Anwalt auf Verfehlungen des ersten Vorsitzenden zu prüfen und herauszuarbeiten, was er (nicht) darf und was Sie dürfen. Grundsätzlich ist z.B. das Verbot der Außenrepräsentation durch den ersten Vorsitzenden rechtswidrig, kann aber in der Satzung anders geregelt sein.

Ebenso können Sie die Vorgänge innerhalb des Vereins öffentlich machen, allerdings sollte das nur auf die Mitglieder des Vereins beschränkt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. Mai 2020 | 13:05

Die frage ist eigentlich nicht beantwortet: Ich möchte wissen, ob ein 1. Vorstand sowas überhaupt schreiben darf, eine Stunde nach der Wahl- ob das nicht schon in Mobbing geht, er sich wahrscheinlich auch über den Entschluss der MV hinwegsetzt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Mai 2020 | 14:00

Sehr geehrter Ratsuchender,

danke für die Konkretisierung. In der Tat ist das Mobbing, aber spezielle rechtliche Handhabe gegen Mobbing wie z.B. Unterlassungsklagen gibt es innerhalb eines Vereinsvorstandes nicht, das ist da anders als im Arbeitsrecht.

Mit der Nachricht an den 2. Vorsitzenden setzt er sich nicht über den Entschluß der Mitgliederversammlung hinweg, er behindert allerdings eine effiziente Vorstandsarbeit, was dem Vereinsinteresse je nach Intensität der Behinderung schaden kann. Rechtlich wird das nur relevant, wenn er dem Verein finanziellen Schaden zufügt. Ohne einen finanziellen Schaden ist das für die Mitglieder zweifellos wissenswert.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. Mai 2020 | 07:55

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