Sehr geehrter Fragesteller,
aus meiner Sicht ist die von Ihnen gewählte Formulierung "An-/Verkauf neuwertiger und gebrauchter Spielwaren und Unterhaltungselektronik" eindeutig und frei von Widersprüchen, sodass ein objektiver Dritter, und damit auch die zuständige Stelle, bei der Sie das Gewerbe anmelden, in der Lage sein sollte, Ihre Tätigkeit nachvollziehen zu können.
Einer alternativen Formulierung bedarf es daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
RA Patrick Zobel
Tätigkeitsbeschreibung - Gewerbeanmeldung
23. April 2020 11:50 |
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Zobel
Schönen guten Tag,
ich bin gerade dabei eine Gewerbeanmeldung auszufüllen und möchte gerne wissen ob die Beschreibung "An-/Verkauf neuwertiger und gebrauchter Spielwaren und Unterhaltungselektronik" verwendet werden kann bzw. ob eine anderweitige Formulierung entsprechend besser wäre.
Vielen Dank im Voraus!
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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