Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Antwort findet man auf der Homepage der VBLklassik:
"Wer eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei einem der rund 5.300 bei der VBL beteiligten Arbeitgeber antritt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird vom ersten Tag an in der VBLklassik angemeldet. Mehr als 4,7 Millionen Versicherte profitieren dadurch von der betrieblichen Altersvorsorge der VBL. Diese tarifvertraglich geregelte Pflichtversicherung ist Ihre Basisversicherung für eine lebenslange Betriebsrente."
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend.
Sie können die VBLKlassik daher nicht kündigen.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Antwort geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Richter
Antwort
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