Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Wenn das Möbelhaus Ihnen einen Fixtermin für die Lieferung zugesagt hat und es schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig versäumt hat, an diesem Termin zu liefern, ist das Möbelhaus Ihnen gegenüber dem Grunde nach schadensersatzpflichtig.
Den Schaden haben Sie der Höhe nach zu beziffern und zu beweisen. Bloße Unannehmlichkeiten stellen leider keinen Schaden im zivilrechtlichen Sinne dar. Wenn Sie jedoch beispielsweise gezwungen wären, sich infolge der Pflichtverletzung des Möbelhauses auszuquartieren, könnten Sie von dem Möbelhaus die damit verbundenen Kosten, z.B. Hotelkosten, erstattet verlangen.
Wenn Sie keinen bezifferbaren Schaden erlitten haben, möchte ich Ihnen anraten, den Gutschein des Möbelhauses anzunehmen. Eine Rechtspflicht zu einer Gutschrift o.ä. trifft das Möbelhaus nämlich unter den geschilderten Umständen nicht. Freilich steht es Ihnen frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Es tut mir Leid, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können, hoffe jedoch, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Schadenersatz für verspätete Lieferung von Schlafzimmer-Möbeln (hier: ca. 2 Monate)
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Schadensersatz
Ich habe im Hinblick auf die Renovierung unseres Schlafzimmers in einem Möbelhaus ein Bett mit Matrtazen und einen Kleiderschrank bestellt, und etwas päter eine passende Kommode. Fixer Liefertermin per Mail aus März war der 15. Mai. Ausrichtend auf diesen Termin habe ich unseren alten Keiderschrank sowie das Bett zerlegt und 80% der Kleidung in Koffern und Kartons relativ unzugänglich im Keller gelagert. Aktuell nächtigen meine Frau und ich auf Lattenrosten und Matratzen auf dem Fußboden und lagern unsere restliche Kleidung (Auswahl auf den Monat Mai ausgerichtet) auf 3 mobilen Kleiderständern im Schlafzimmer und provisorisch im Wohnzimmer. 2 Tage vor dem Liefertermin wurde dieser per Mail wieder abgesagt und kurze Zeit später tel. auf den 21. Mai terminiert. Am 21. Mai wurde dann jedoch wider Erwarten nur die Kommode geliefert. De facto hat das Möbelhaus vergessen, Bett und Schrank zu bestellen. Ich haben diesen Sachverhalt sowie den Lieferverzug schriftlich an das Möbelhaus gemeldet. Der stellv. Hausleiter hat mich dann tel. kontaktiert, das Verschulden auch bestätigt und mir aufgrund der Verzögerung einen Warengustchein von 250 Euro angeboten (Warenwert Bett+Schrank 5.000 Euro, Kommode 1.000 Euro). Neuer Liefertermin für Bett und Schrank ca. in 8- 10 Wochen, d.h. für uns mind. 2 weitere Monate ohne Bett und Kleiderschrank. Ich habe die 250 Euro als zu gering abgelehnt, zudem möchte ich keinen Gutschein, sondern einen Nachlass. Nun meine Frage: Ich habe nun natürlich keinen messbaren materiellen Schaden erlitten, muss aber aufgrund eines Versäumnisses des Möbelhauses weiterhin ohne Bett und Schrank leben. Welche Summe könnte man ansetzen bzw. gibt es hier überhaupt einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder gibt es evtl. vergleichbare Urteile in ähnlich gelagerten Fällen?
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Schnelle, auch für Laien verständliche Antwort. Gerne wieder....!
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80 €
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100 €
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52 €
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49 €
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30 €
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48 €