Nießbrauch Dritter und Hartz IV

27. Oktober 2007 22:05 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


22:48

Folgendes zur Lage:

Meine Schwester und ich werden nach dem Tode meines Vaters die Alleinerben seiner Immobilie. Seine langjährige Lebensgefährtin (nicht verheiratet) hat jedoch ein notariell eingetragenes sogenanntes Nießbrauchrecht an dem Haus.
Hier meine Frage:
Kann die Arbeitsgemeinschaft, sollte ich einmal Hartz IV beziehen von mir verlangen, dass das Haus verkauft/beliehen wird, es sogar gegebenenfalls zwangsversteigern, obwohl die Partnerin meines Vaters mit dem Nießbrauch lebenslanges Wohnrecht hat und meines Wissens auch ins Grundbuch eingetragen ist? Vielen Dank für Ihre Antwort.

27. Oktober 2007 | 22:26

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Leider gehören Immobilien, die nicht selbst bewohnt werden, nicht zum Schonvermögen. Das Haus muß daher eventuell verkauft werden.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 27. Oktober 2007 | 22:34

Vielen Dank für Ihre Antwort. Was wäre, wenn mein Vater und seine Lebensgefährtin heiraten würden? Wie sähe die Lage dann aus, wäre sie dann Miterbin? Muss dann das Haus immer noch verkauft werden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Oktober 2007 | 22:48

Sehr geehrter Ratsuchender,

dann wäre die Lebensgefährtin Miterbin.

Entscheidend ist, daß der Anteil an dem Haus verkauft werden muß, wenn Ihr Vermögen den Wert von € 26.000 übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON

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